Es geht um 86 Cent: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Der Chef-Kameramann des Klassikers "Das Boot" kämpft seit Jahren um eine Nachvergütung. Nachdem das Verfahren vor dem BGH gelandet war, musste das OLG erneut verhandeln. Hier steht nun eine Einigung im Raum.
Der späte Geldsegen für den Chef-Kameramann des Kinoerfolgs "Das Boot" bleibt vorerst aus. Ein Urteil des OLG München, das dem Kameramann einen Vergütungsaufschlag zuspricht, hatte vor dem BGH nun keinen Bestand.
Seit Kurzem dürfen die Medienanstalten gegen Sorgfaltsverstöße von Online-Medien vorgehen. Sowohl die Rechtsgrundlage als auch ihre Anwendung werfen verfassungsrechtliche Fragen auf, wie Frederik Ferreau zeigt.
"In der Regel" müsse eine öffentliche Stelle Barzahlungen annehmen, so der EuGH. Beim deutschen Rundfunkbeitrag mit seinen viele Zahlungspflichtigen könne allerdings eine Ausnahme denkbar sein. Jetzt ist das BVerwG wieder am Zug.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender wollten eine sofortige Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Doch das BVerfG hat die Eilanträge abgelehnt - und spätere Kompensation verheißen. Warum?
Schon sehr bald wird das BVerfG eine erste Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags treffen. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben eine einstweilige Anordnung beantragt. Christian Rath kennt ihre Argumente.
Das BVerfG wird die verweigerte Erhöhung des Rundfunkbeitrags wohl beanstanden. Da Sachsen-Anhalt keine Begründung für seine Weigerung liefert, dürften die Sender in Karlsruhe leichtes Spiel haben, meint Christian Rath.