Vergangene Woche informierte das AG Düsseldorf über die Klageerhebung gegen Christoph Metzelder wegen Verbreitung und Besitzes von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie. Durfte es dabei den Namen des Ex-Fußballprofis nennen?
Ende vergangener Woche hat die StA Anklage gegen den Ex-Nationalspieler erhoben. Seitens der Justiz äußerte man sich dazu aber höchst unterschiedlich. Durfte Metzelder zum Beispiel beim Namen genannt werden? Von Martin W. Huff.
War eine Verdachtsberichterstattung zulässig, muss der Presseartikel nur in Ausnahmefällen nachträglich gelöscht oder verändert werden. Das BVerfG hat die Pressefreiheit hochgehalten und zum "Recht auf Vergessen" konkretisiert.
Der Fall Deniz Yücel war eine Belastungsprobe für die deutsch-türkischen Beziehungen. Nun wurde der Journalist in der Türkei wegen Terrorpropaganda verurteilt. Ein Schlussstrich ist damit nicht gezogen.
"Fotografen müssen Bilder bei Weitergabe an Redaktionen nicht verpixeln", hieß es Mittwoch in vielen Meldungen. Liest man den Beschluss des BVerfG genau, ist aber oft das Gegenteil der Fall, meint Felix W. Zimmermann.
Ein prominenter Unternehmer wehrte sich gegen Presseberichte über seinen Täuschungsversuch, der ihn einst das juristische Examen kostete - zunächst mit Erfolg. So weit geht das Recht auf Vergessen aber nicht, entschied nun das BVerfG.
Ein Fotograf durfte das unverpixelte Bild eines Patienten mit Ebola-Verdacht an die Bild-Zeitung weitergeben. Verantwortlich für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten bei der Veröffentlichung von Bildern sei die Redaktion, so das BVerfG.
Bundesinnenminister Horst Seehofer erntet Kritik, nachdem er zu einer umstrittenen Zeitungskolumne über die Polizei eine Strafanzeige angekündigt hat. Eine Entscheidung darüber sei aber noch nicht gefallen, so die Regierung.