Homeoffice machen zu wollen kann als Argument ausreichen, um sich berufliche Emails an den privaten Account weiterleiten zu dürfen. Tatsächlich wäre diese aber eine sehr laxe Regelung durch den Arbeitgeber, die demnächst teuer werden kann.
Wer kündigt, um mit seinem Lebenspartner zusammenzuziehen, hat einen wichtigen Grund und bekommt sofort nach der Kündigung Arbeitslosengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen - und stellt sich gegen das BSG.
Artikel lesen
Eine Verkäuferin in einem spanischen Kaufhaus hat ihren Job verloren, weil sie einem Kind offenbarte, dass nicht etwa der Weihnachtsmann, sondern ihre Eltern die Geschenke besorgten. Das Kind soll "bestürzt reagiert" haben.
Artikel lesen
Nachdem er in den USA wegen seiner Rolle in der Abgas-Affäre zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, kündigte VW seinem früheren Manager Oliver Schmidt fristlos. Dagegen klagt er nun vor dem Arbeitsgericht Braunschweig.
Artikel lesen
"Faule Mistkäfer" und "Low Performer" nannte ein Arbeitnehmer seine Kollegen. Als Arbeitgeber und Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete er dieses heimlich auf - und verletzte Persönlichkeitsrechte, so das LAG Hessen.
Artikel lesen
Der Online-Rechtsdienstleister "abfindungsheld.de" darf nicht mehr damit werben, für gekündigte Arbeitnehmer vor Gericht zu ziehen und dabei "günstiger als jeder Anwalt" zu sein. Das bestätigte das LG Bielefeld nun mit einem Urteil.
Artikel lesen
Auf "abfindungsheld.de" versprach man seinen Kunden, ihre Ansprüche gegen den früheren Arbeitgeber zu prüfen und auch durchzusetzen. Die Anwaltschaft reagierte wenig erfreut und errang vor dem LG Bielefeld einen Sieg.
Artikel lesen
Das ArbG hielt nicht einmal eine Beweisaufnahme für erforderlich: Die Verdachtskündigung der Hauptgeschäftsführerin der RAK sei unwirksam, der Vorwurf gegen sie entkräftet. Die hohen Kosten des Kündigungsstreits steigen weiter.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.