Klimaschützer scheiterten vor dem BVerfG mit ihrer Verfassungsbeschwerde, die unter anderem auf die Einführung eines Tempolimits gerichtet war. Das BVerfG hielt die Begründung der Beschwerde für unzureichend.
Rückstau auf der Autobahn, Gefahr durch gegenläufige Versammlungsströme und Nähe zur Abbruchkante – die Polizei hatte den Ablauf einer Versammlung in Lützerath untersagt und einen Alternativort zugewiesen. Zu Unrecht, so das VG Aachen.
Die Verlegung der Mahnwachen "Keine Räumung von Lützerath" und "Die Kirche(n) im Dorf lassen" auf eine Fläche außerhalb des Orts ist laut VG Aachen voraussichtlich rechtmäßig. In Lützerath sei kein "kommunikativer Verkehr" mehr möglich.
Während die Polizei in Lützerath bereits mit der Räumung begonnen hat, bleiben die Klimaaktivisten vor Gericht mit Eilanträgen weiterhin erfolglos. Auch versammlungsrechtlich sei das Verhalten unzulässig, so das VG Aachen.
Umweltschützer gegen Autobauer - diese Konstellation beschäftigt derzeit vielfach die Gerichte. Ein weiterer Prozess gegen VW vor dem LG Braunschweig begann nun nicht im Sinne der Kläger.
Das Eilverfahren gegen die Räumung des von Aktivistinnen und Aktivisten besetzten Lützerath ist erfolglos geblieben. Das OVG-NRW entschied, dass das Aufenthalts- und Betretungsverbot voraussichtlich rechtmäßig ist.
Zwei junge Frauen schmierten Tomatensuppe auf ein weltberühmtes Gemälde und klebten sich anschließend an der Wand fest. Nun müssen sie sich wegen Sachbeschädigung vor Gericht verantworten.
Corona hat zu einer heftigen Kontroverse über das Verhältnis von Freiheit und Leben geführt. Die Rechtswissenschaftler Klaus Günther und Uwe Volkmann haben ein Buch herausgegeben und die Argumente analysiert. Stephan Rixen hat es gelesen.