Der Bundestag hat das umstrittene Legal-Tech-Gesetz verabschiedet. Es sieht anwaltliche Erfolgshonorare und neue Regelungen für Inkasso-Unternehmen vor. Die Rechtsunsicherheit beseitigt es nicht, meinen Christian Wolf und Nadja Flegler.
Ein Rechtsanwalt, der externe Kanzleiräume nutzt und dafür alle Honorarforderungen gegen einen monatlichen Festbetrag abtritt, kann als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sein, so das LAG Nürnberg.
Der späte Geldsegen für den Chef-Kameramann des Kinoerfolgs "Das Boot" bleibt vorerst aus. Ein Urteil des OLG München, das dem Kameramann einen Vergütungsaufschlag zuspricht, hatte vor dem BGH nun keinen Bestand.
Erfolgshonorar mal ja, mal nein. Und Rechtsdienstleistungen? Am besten gar nicht notwendig. Volker Römermann kritisiert die Stellungnahme des Bundesrats zum Legal-Tech-Gesetzentwurf scharf: Außer Verwirrung komme dabei sonst nichts herum.
Der Deutsche Vergütungsrat setzt sich für ein Ziel ein, gegen das eigentlich niemand etwas einwenden kann: transparente Anwaltshonorare. Und doch gibt es massive Kritik aus der Anwaltschaft. Transparenz als intransparentes Geschäftsmodell?
Die Mehrheit der Unternehmen in Kontinentaleuropa wird ihre Ausgaben für externe Anwaltskanzleien voraussichtlich nicht erhöhen. Laut einer Umfrage planen nur zwei Prozent mit höheren Budgets.
Am Donnerstag hat erstmals der Deutsche Vergütungsrat getagt. Das Gremium, dem unter anderem Vertreter von Unternehmen und der Anwaltschaft angehören, will Regeln für einen transparenten Umgang mit Anwaltshonoraren am Markt etablieren.
Anwälten soll es künftig erlaubt sein, in gewissem Rahmen Erfolgshonorare zu vereinbaren und Prozesskosten der Mandanten zu übernehmen. Warum dieser BMJV-Vorschlag längst überfällig und zugleich revolutionär ist, erläutert Volker Römermann.