Acht Juraprofessoren haben Ideen für ein Sterbehilfegesetz. Sie wollen Vorgaben für einen sicheren Zugang zu tödlichem Gift und ein System zur Suizidprävention schaffen. Doch sie wollen noch viel mehr: das Recht am Ende des Lebens neu regeln.
Noch weiß man nicht, wie der Impfschutz wirklich wirkt. Was aber, wenn von Geimpften keine Gefahr mehr ausgeht? Dann dürfe es für Geimpfte Lockerungen geben, so der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.
Da die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig ist, könnten Versicherte selbst über die damit einhergehende Datenverarbeitung entscheiden. Für eine Verfassungsbeschwerde fehle es bereits an der Zulässigkeit, so das BVerfG.
Für die Bewohner in Corona-Hotspots sei es nicht eindeutig, wo und wie weit der Bewegungsradius von 15 km gilt. Daher kippen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Regelung und bestätigen dabei gleichzeitig die FFP2-Maskenpflicht.
Persönliche Anhörungen in Pflegeheimen und Krankenhäuser stehen bei Betreuungsrichtern auf der Tagesordnung. In Baden-Württemberg fallen sie deshalb in die höchste Prioritätsgruppe und werden ab sofort geimpft.
Erneut wollte die "Querdenken"-Bewegung eine Demonstration durchsetzen und landete vor dem BayVGH. Dort berief sie sich auf ein aufsehenerregendes Urteil des AG Weimar von vergangener Woche - und machte damit eine Bruchlandung.
BRAK und DAV sehen die Anwaltschaft als Berufsgruppe, die bei der Corona-Impfung prioritär zu berücksichtigen ist. Ob die Rechtslage das hergibt, ist zweifelhaft. So richtig einig sind sich nicht mal die Anwaltsverbände selbst.
Wegen Datenschutzbedenken haben zwei Versicherte verlangt, anstelle der elektronischen Gesundheitskarte ihrer Krankenkasse eine Papieralternative nutzen zu dürfen. Das BSG erteilte ihnen eine Abfuhr.