Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH steht einem Fluggast keine pauschale Entschädigung zu, wenn das Flugzeug statt in Tegel in Schönefeld landet. Der Gesetzgeber sehe diesen Fall nämlich nicht als Annullierung an.
Die Klage der Lufthansa gegen bewilligte Beihilfen an Frankfurt-Hahn ist voraussichtlich unzulässig. Der Generalanwalt sieht keine individuelle Betroffenheit. Ein Vergleich mit den anderen Wettbewerbern reiche dafür nicht aus.
Wird ein Flug annulliert, so muss die Airline dem Urlauber die Unterbringung in einem Hotel zahlen. Der EuGH hatte nun zu entscheiden, wer haftet, wenn dem während des Hotelaufenthalts ein Unfall geschieht.
Früher musste man die Feile im Kuchen einbacken oder das Handy über die Knastmauer werfen. Nun könnten Drohnen verbotenes Gut in Gefängnisse einschmuggeln. Doch auch die Justiz rüstet technisch auf.
Für die massenhaften Flugausfälle dieses Jahr wegen Corona können die Airlines nichts. Aber viele Kunden sind verärgert, weil sie ihnen für Rückzahlungen hinterherrennen müssen. Eigentlich sind die Vorgaben klar.
Fünf Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen hat das LG Essen das Urteil gesprochen: Die Klagen von acht Hinterbliebenen gegen die Lufthansa wurden abgewiesen.
Europas größter Billigflieger Ryanair zieht wegen der milliardenschweren Lufthansa-Staatshilfen vor das Gericht der Europäischen Union. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass Wettbewerbsregeln verletzt werden.
Mit neun Milliarden Euro will der Bund die Lufthansa vor den Folgen der Corona-Krise retten. Doch noch ist nicht sicher, ob die Aktionäre auf der Hauptversammlung am Donnerstag dem mühsam ausgehandelten Paket zustimmen.