Das Land Hessen zahlte einem beurlaubten Beamten im Ausland kein Elterngeld, da er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Das LSG bestätigte diese Entscheidung nun.
Eine 34-jährige Lehrerin will Mutter werden und hat sich deshalb künstlich befruchten lassen. Die beantragte Beihilfe wurde ihr aber versagt, weil ihr Mann bereits 67 Jahre alt ist. Zu Recht, bestätigte nun das VG Düsseldorf.
Über Jahre hinweg zahlte eine Großmutter monatlich 50 Euro auf die Sparkonten ihrer Enkel. Dann wurde sie zum Pflegefall. Der Sozialhilfeträger darf das so angesparte Geld zurückfordern, entschied nun das OLG Celle.
Seit 2017 ist die Ehe in Deutschland für alle geöffnet. Als Eltern haben homosexuelle Paare jedoch nicht die gleichen Rechte wie heterosexuelle. Sie müssen den Weg der Stiefkindadoption gehen. Dagegen wehrt sich ein lesbisches Paar.
Kinderrechte sollen gestärkt und im Grundgesetz fest verankert werden. Ein vom BMJV vorgelegter Gesetzentwurf genügt nach Meinung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages jedoch nicht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention.
In vielen Unternehmen und Verwaltungen werden Elternzeitrückkehrer wie Neueinstellungen behandelt und ihnen der Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz verweigert. Häufig ist eine solche Weisung unwirksam, meint Dietlinde-Bettina Peters.
In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar im Alter zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Die Kosten für eine künstliche Befruchtung sind hoch. Der BGH hat nun entschieden, dass auch älteren Frauen die Kosten erstattet werden können.
Willigt ein geschiedenes Elternteil nicht in die Namensänderung des gemeinsamen Kindes ein, kann das Gericht die Einwilligung ersetzen. Wann dies möglich ist, entschied das OLG Frankfurt nun abweichend vom BGH.