Sind zwei JVA-Beamte mitverantwortlich für die tödliche Geisterfahrt eines Häftlings auf Freigang? Bereits vor der anstehenden höchstrichterlichen Klärung hat die Verurteilung der Beamten in der Vorinstanz den Haftalltag verändert.
Ein junger Mann drückt das Gaspedal seines Sportwagens voll durch und rast durch die Stuttgarter Innenstadt – bis der 20-Jährige gegen einen Kleinwagen prallt und die beiden Insassen sterben. Nun muss er sich wegen Mordes verantworten.
Ein Arbeiter beim Chemieriesen BASF löste unabsichtlich eine Explosion aus. Fünf Menschen starben. Drei Jahre später hat das LG Frankenthal den Mann nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Mehr als drei Jahre liegt der Amoklauf um das Münchner Olympia-Zentrum zurück. Nach dem Waffenhändler ist nun auch der Betreiber der Darknet-Plattform rechtskräftig verurteilt, über den die Waffe verkauft worden war.
Auch die 32. Strafkammer des LG Berlin hat die Männer, die mitten in Berlin bei einem Autorennen einen Mann töteten, wegen Mordes verurteilt. Dabei sehen die Berliner Richter nach dem BGH-Urteil sogar noch zwei weitere Mordmerkmale verwirklicht.
Vier Krebskranke wandten sich an einen Heilpraktiker, um ihre Krankheit zu besiegen. Der verabreichte ihnen ein zu hoch dosiertes Zellgift, woraufhin drei Patienten verstarben. Nun hat er eine Bewährungsstrafe erhalten.
In nahezu allen anderen Staaten der Welt seien derartige Geschwindigkeiten verboten, so das OLG Nürnberg. Einem Mercedes-Fahrer, der bei Tempo 200 auf das Infosystem guckte, bescheinigte es grob fahrlässiges Verhalten.
Nach der Aufhebung durch den BGH hat das LG Berlin die jungen Männer, deren Autorennen über den Ku'Damm einen Mann das Leben kostete, erneut wegen mittäterschaftlichen Mordes verurteilt. Und will damit eindeutig auch ein Zeichen setzen.