Eine syrische Familie begehrte die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus. Weil eines der Kinder diesen schon hatte, können die eigentlich subsidiär geschützten Angehörigen nun Familienflüchtlingsschutz bekommen.
Ungarns Regierungschef Viktor Orban fährt seit Jahren einen strikten Anti-Migrations-Kurs. Der EuGH hat ihm deshalb immer wieder die Grenzen aufgezeigt, nun in Bezug auf das "Stop-Soros-Gesetz".
2015 nahmen die Städte Xanten und Lennestadt Geflüchtete auf und versorgten sie. Dafür wollen sie nun alle Kosten erstattet bekommen, es handele sich schließlich um Amtshilfe. Das sah das OVG nun aber anders.
Wenn einem minderjährigen Kind nach einem Asylantrag Schutz gewährt wurde, steht den Eltern ebenfalls Schutz zu, so der EuGH. Dazu reiche es, wenn die Eltern vor der Volljährigkeit des Kindes einen formlosen Antrag stellen.
DAV, RAV, Pro Asyl sowie weitere juristische Verbände fordern die Ministerien auf, zum Schutze der afghanischen Bevölkerung schnell zu handeln. Sie kritisieren das BAMF und fordern vom BMI einen formellen Abschiebestopp.
Der Fall hatte medial für Aufsehen gesorgt: Eine Familie aus Sachsen wurde nach Georgien abgeschoben, obwohl sie hier schon Wurzeln geschlagen hatte. Jetzt muss Sachsen die Familie zurückholen, so das OVG Bautzen.
Wegen der sich stetig verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan fordern nun auch alle dortigen EU-Botschafter, Abschiebungen in das Land auszusetzen. Das deutsche Innenministerium fordert derweil das Gegenteil.
Richter Ulrich Maidowski ist vor allem für das Asylrecht zuständig. In Abschiebefällen bleibt dem BVerfG nicht viel Zeit für die Entscheidung, erzählte er bei einer Veranstaltung. Christian Rath war dabei.