Hat Elon Musk bei seinem Einstieg bei Twitter illegal getrickst? Das werfen ihm zumindest andere Twitter-Aktionäre vor. Musk soll Aktienkäufe später offengelegt haben, als es das US-Wertpapiergesetz erlaubt.
Seit Montag muss sich Hanno Berger vor dem Landgericht Bonn verantworten. Der Prozessauftakt in Wiesbaden wurde derweil vertagt. Die Pflichtverteidiger brauchen mehr Zeit zur Vorbereitung.
Auch der BFH hat Cum-Ex-Transaktionen inzwischen als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Begründung, mögliche Auswirkungen und die Grenzen des Urteils beleuchten Christoph Knauer und Sören Schomburg.
Im Zuge der Insolvenz von Wirecard haben Gläubiger und Aktionäre Milliarden-Forderungen angemeldet. Ein Gericht ebnet nun den Weg für ein Musterverfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Der Finanzmarktdienstleister BörseGo stößt im Vorfeld des für den 25. März geplanten Börsengangs auf reges Anlegerinteresse. Luther berät das Unternehmen zu rechtlichen Aspekten des IPO.
Der Bundesfinanzhof sieht Cum-Ex-Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig an und schafft damit Rechtsklarheit. Die Revision eines Pensionsfonds gegen eine Entscheidung des FG Köln wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Ein Journalist griff Marktgerüchte für einen Artikel auf und teilte das Veröffentlichungsdatum im Vorfeld Investoren mit – die sich das zu Nutze machten. Ob das Vorgehen von der Pressefreiheit gedeckt sein kann, beschäftigte den EuGH.
Die Beteiligungsgesellschaft Cinven übernimmt die Sparte Environmental Science Professional von Bayer. Als Kaufpreis wurden 2,6 Milliarden Dollar vereinbart. Clifford Chance, Hengeler Mueller und PwC Legal beraten.