Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. August 2015: Reform der EU – BVerfG stärkt Pres­se­f­rei­heit – Ver­samm­lungs­verbot in Hei­denau

31.08.2015

Recht in der Welt

Griechenland – Vassiliki Thanou: Die höchste griechische Richterin, Vassiliki Thanou, ist die erste Frau, die Griechenland regiert – sie übernimmt die Übergangsregierung bis zu den am 20. September geplanten Wahlen. In ihrem Profil bringt die Samstags-SZ (Luisa Seeling) ein Porträt über Thanou und skizziert deren beruflichen Werdegang – sie ist unter anderem auch die erste Chefin des höchsten griechischen Gerichtshofs, des Aeropag.

Ägypten – Al Jazeera: Im Berufungsprozess gegen drei Journalisten des ägyptischen Nachrichtenkanals Al Jazeera hat ein Gericht in Kairo die Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt, weil sie die verbotene Muslimbrüderschaft unterstützt und Lügen über die Regierung verbreitet haben sollen. Menschenrechtler kritisieren nach wie vor willkürliche Rechtsauslegung und einen Verstoß gegen die Pressefreiheit. Die Verurteilten planen erneut in Berufung zu gehen, schreibt die Montags-SZ (Paul-Anton Krüger) im Ressort Medien. Auch zeit.de (Martin Gehlen) und die taz informieren. zeit.de fasst in einem weiteren Beitrag die internationale Kritik an dem Urteil zusammen.

China – Strafrechtsreform: In China tritt am 1. November ein Gesetz zur Reform des Strafrechts und der Todesstrafe in Kraft – das Parlament genehmigte zudem das erste Mal seit 40 Jahren eine Amnestie, die mehrere Tausend Verurteilte betrifft. Die Montags-Welt (Johnny Erling) fasst die Reform zusammen.

Ungarn – Flüchtlingspolitik: Die ungarische Regierungspartei Fidesz hat am Freitagabend einen Gesetzentwurf im Parlament eingebracht, der vorsieht, die Einreise von Flüchtlingen weiter zu regulieren. So solle unter anderem eine Transitzone kurz hinter der Grenze eingerichtet werden, aus welcher sich die Asylbewerber während des Verfahrens nicht weiter ins Landesinnere begeben dürfen. Die Montags-FAZ (Stephan Löwenstein) stellt den Entwurf und die ungarische Flüchtlingspolitik dar.

Schweiz - Asylverfahren: Die Samstags-SZ (Charlotte Theile/Wolfgang Wittl) schildert den Ablauf des Schweizer Asylverfahrens, welches auf "Zentralisierung und Schnelligkeit" basiere. Der Beitrag geht auch auf Kritik an der Unterbringung von Flüchtlingen ein. Vorteilhaft aus Sicht der Schweizer Behörden sei, dass jeder Asylbewerber einen Rechtsbeistand erhalte.

Sonstiges

Datendeal zwischen NSA und BfV: Christian Rath (taz.de) artikuliert datenschutzrechtliche Bedenken, die sich aus dem kürzlich publik gewordenen Vertrag zwischen NSA und dem Bundesamt für Verfassungsschutz ergeben. Dieser sieht vor, dass die deutsche Behörde von der NSA die Analysesoftware XKeyscore erhält und im Gegenzug "im größtmöglichen Ausmaß" Daten liefern soll. Rath moniert unter anderem, der Einsatz von XKeyscore lasse eine "Totalüberwachung" befürchten.

Geheimdienstkontrolle: Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) resümiert die geltenden Regelungen zur Geheimdienstkontrolle und verweist dabei auch auf deren Defizite. Verbesserungen solle ein Plan der großen Koalition bringen, welche gedenkt einen "Ständigen Sachverständigen" mit 20 bis 30 Mitarbeitern zu beschäftigen. Dieser solle dem Parlamentarischen Kontrollgremium zuarbeiten.

Namensnennung von Euthanasieopfern: Die Kulturbeauftragte der Bundesregierung, Monika Grütters, prüft derzeit, ob die Namen der Euthanasieopfer im Nationalsozialismus künftig genannt werden sollen. Die BerlZ (Christian Bommarius) greift die Debatte auf.

Mindestlohn: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält in einem Gutachten fest, dass wichtige Ausnahmen des Mindestlohns nicht normiert sind, was Rechtsunsicherheit bedinge. So sei beispielsweise Sportvereinen nicht klar, ob ihre Vertragsamateure als Arbeitnehmer gelten und daher Mindestlohn beanspruchen können. Entsprechende Gesetzeslücken werden nun die Arbeitsgerichte schließen müssen. Der Spiegel (Melanie Amann/cos) informiert.

Einigungsvertrag: Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Einigungsvertrags zwischen Bundesrepublik und DDR schreibt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für die Samstags-SZ ausführlich über die schwierigen Verhandlungen, an denen er selbst damals teilgenommen hat.

Das Letzte zum Schluss

Scheidung via Facebook: Facebook hilft, mit Menschen in Kontakt zu bleiben – oder neuerdings, sich scheiden zu lassen. Ein Richter in den USA hat einer Noch-Ehefrau genehmigt, ihrem Mann über Facebook die Scheidungsunterlagen zukommen zu lassen. Alle herkömmlichen Zustellungsversuche waren gescheitert. Die gute, alte Zeitungsannonce hätte wohl nicht den gewünschten Erfolg gebracht, konstatierte der Richter in seiner Entscheidung. justillon.de (Stefan Meier) schreibt über die ledige Frau in spe.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. August 2015: Reform der EU – BVerfG stärkt Pressefreiheit – Versammlungsverbot in Heidenau . In: Legal Tribune Online, 31.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16750/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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