Die juristische Presseschau vom 1. Februar 2024: IGH zu Ukraine-Klage / BVerfG zu Benach­rich­ti­gung über Abschie­be­haft / Kritik an Tötung von Ter­r­o­risten

01.02.2024

Der IGH lehnte eine 2017 erhobene Klage zum Konflikt im Donbass und auf der Krim weitgehend ab. Das BVerfG fordert bessere Benachrichtigung von Vertrauenspersonen bei Abschiebehaft. Christoph Safferling kritisiert israelisches Mordkommando.

Thema des Tages

IGH/Russland - Terror-Finanzierung in der Ukraine: Der Internationale Gerichtshof hat eine bereits 2017 erhobene Klage der Ukraine gegen Russland weitgehend abgelehnt. Die Ukraine hatte Russland eine Verletzung der Konvention zur Finanzierung von Terrorismus vorgeworfen. Der IGH ließt aber Waffenlieferung an Rebellen im Donbass ebenso wenig als "Finanzierung" gelten wie die Lieferung einer Rakete, die zum Abschuss des Passagierflugzeugs MH 17 im Jahr 2014 benutzt wurde. Auf der 2014 besetzten Krim habe Russland zwar nicht genug getan, um die ukrainische Sprache zu erhalten. Daneben konnte der IGH aber anhand der vorgelegten Beweise keine Diskriminierung der Krim-Tataren feststellen. Der russische Einmarsch in der Ukraine 2022 verstieß allerdings gegen eine Anordnung des IGH von 2017, den Konflikt nicht weiter zu eskalieren. zeit.de berichtet. 

Rechtspolitik

Resilienz des BVerfG: Die CDU/CSU will an Grundgesetzänderungen zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts nicht mitwirken. "Ich stelle Ihnen eine Zustimmung dazu heute ganz grundsätzlich nicht in Aussicht", sagte der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz in der Haushaltsdebatte des Bundestags. Die Welt (Robin Alexander) berichtet dies auf ihrer Titelseite. 

beck-aktuell (Pia Lorenz) gibt einen Überblick über die Diskussionen der letzten Tage und Monate. "Wohl noch nie gab es so viel politisches und mediales Bewusstsein für den Schutz einer unabhängigen Justiz vor der sukzessiven Entmachtung."

Bundestags-Wahlrecht: Am heutigen Donnerstag wird der Bundestag über den Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes abstimmen, der unter anderem eine Anpassung der bisherigen Wahlbezirke an die veränderten Bevölkerungszahlen vorsieht. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz wirft der Ampel dabei Wahlrechtsmanipulationen vor. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) bezeichnet Merz deshalb als "gefährlichen Demagogen", der "unverantwortliche Vergleiche zieht und das Bundesverfassungsgericht ignoriert." Es berichten FAZ (Stephan Klenner)  und LTO.

Daniel Deckers (FAZ) findet, dass sich "das SPD-geführte Bundesinnenministerium angreifbar gemacht hat, als es die unabhängige Wahlkreiskommission nicht zurate gezogen hat." Er gibt Merz recht, dass dieses Vorgehen "kaltschnäuzig und rücksichtslos ist."

Schiedsverfahren: Der FAZ (Marcus Jung/Corinna Budras) liegt ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor, der eine Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorsieht. So sollen beispielsweise Schiedsklauseln künftig formlos abgeschlossen werden können. Außerdem sollen in Verfahren vor staatlichen Gerichten, die im Zusammenhang mit Schiedsverfahren stehen, Schriftstücke in englischer Sprache eingereicht werden können. Der Gesetzentwurf wird heute an Bundesländer und Verbände zur Stellungnahme verschickt.

Asyl/Bezahlkarte: Fast alle Bundesländer, ausgenommen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, einigten sich auf einheitliche Standards für ein Vergabeverfahren zur Einführung der im November 2023 beschlossenen Bezahlkarte für Asylsuchende. Künftig sollen staatliche Leistungen an Asylbewerber:innen auch auf guthabenbasierte Bezahlkarten bebucht werden können; die Länder entscheiden dann selbst, welcher Anteil der Leistungen in Bargeld ausgezahlt, auf die Bezahlkarte gebucht oder auf das Konto der Asylsuchenden überwiesen wird. Durch die Bezahlkarten soll der Verwaltungsaufwand für die Kommunen verringert und eine mögliche Überweisung staatlicher Gelder an die im Ausland lebenden Familien verhindert werden. Kritiker:innen aus der Zivilgesellschaft mahnen eine diskriminierungsfreie Anwendung an und befürchten, dass die Bezahlkarte die eigenständige Lebensführung für Asylsuchende erschwert. Es berichten taz (Frederik Eikmanns), zeit.de (Katharina Schuler), focus.de  und LTO.

Lieferketten und Menschenrechte: Das Hbl (Julian Olk/Olga Scheer) erfuhr aus Diplomatenkreisen, dass 19 der 27 EU-Mitgliedstaaten noch keine finale Position zur geplanten EU-Lieferketten-Richtlinie bezogen haben, über die am 9. Februar im Rat abgestimmt werden soll. Die deutsche Bundesregierung, die bislang das Vorhaben unterstützte und deren Zustimmung positiven Einfluss auf andere Staaten hätte, ist sich seit Anfang Januar wegen einer Blockade von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) uneins; Buschmann findet, dass die EU-Lieferkettenrichtlinie zu viel Bürokratie und Rechtsunsicherheit berge. SPD- und Grünen-Politiker:innen forderten, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) seine Richtlinienkompetenz ausüben soll.

Justiz

BVerfG zu Abschiebehaft/Benachrichtigung: Haftrichter:innen, die Abschiebehaft anordnen, müssen dafür sorgen, dass Angehörige oder Vertrauenspersonen der Betroffenen über die Inhaftierung informiert werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und gab den Verfassungsbeschwerden von drei Ausländern statt, deren angegebene Kontaktpersonen aus fadenscheinigen Gründen nicht informiert worden waren. Art. 104 Abs. 4 GG sei eine Lehre aus dem Nationalsozialismus und soll verhindern, dass Menschen spurlos verschwinden, so das BVerfG. Das grundrechtsgleiche Recht verpflichte die Gerichte, zumutbare Nachforschungen zu Kontaktdaten der benannten Vertrauensperson vorzunehmen. Es berichten BadZ (Christian Rath) und LTO.

BAG – Kündigung wg. Kirchenaustritt: Dürfen Personen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, schlechter behandelt werden, als Personen, die nie Mitglied der katholischen Kirche waren? Das Bundesarbeitsgericht wird am heutigen Donnerstag über diese Frage verhandeln und sie vermutlich dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Konkret geht es um eine Sozialarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung, die von der Caritas wegen einer schwerwiegende Loyalitätsverletzung gekündigt wurde, nachdem sie aus finanziellen Gründen aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Die Vorinstanzen sahen darin jedoch eine Ungleichbehandlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, weil bei ihren evangelischen Kolleg:innen keine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche verlangt wurde. LTO (Tanja Podolski) berichtet vorab.

OLG Hamm zu AGG-Hopping: Ein Student des Wirtschaftsrechts scheiterte am Oberlandesgericht Hamm mit seinem Versuch, eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Diskriminierung beim Bewerbungsverfahren zu erhalten. Die Klage sei rechtsmissbräuchlich, weil der Student regelmäßig solche Klagen erhebe und ein entsprechendes Geschäftsmodell entwickelt habe. Im konkreten Fall hatte er sich auf die Stelle einer "Sekretärin" beworben, die unzulässig nur mit weiblicher Bezeichnung annonciert wurde. Um sicher nicht eingeladen zu werden, spickte er die Bewerbung mit Rechtschreib- und Grammatik-Fehlern. In der Klage führte er die Nicht-Einladung dann aber darauf zurück, dass er ein Mann sei und wohl deshalb benachteiligt wurde. beck-aktuell berichtet.

LG Köln zu Call-ID-Betrug: Banken müssen Kund:innen selbst dann betrügerisch abgebuchtes Geld gemäß § 675u S. 2 BGB zurückerstatten, wenn die Kund:innen den Zugriff auf das Konto irrtümlich selbst autorisiert haben, so das Landgericht Köln. In dem zugrundeliegenden Fall gab ein Bankkunde irrtümlich infolge eines Call-ID-Betrugs (Spoofing) – ein Unbekannter hatte sich telefonisch als Bankmitarbeiter ausgegeben und vermeintlich notwendige Handlungen zur Entsperrung des Bankkontos gefordert – die "Registrierung einer Karte" über die pushTAN-App frei. Dadurch speicherte der Bankkunde allerdings unwissentlich seine Karte auf dem Handy des Betrügers, der mit ApplePay innerhalb weniger Tage 14.000 Euro ausgab. Das LG Köln gab dem klagenden Bankkunden recht, weil die irrtümliche Freigabe nicht grob fahrlässig geschah, da der Begriff der "Registrierung" derart weit ist, dass der überrumpelte Bankkunde nicht hätte erkennen müssen, dass er damit die ApplePay-Funktion freischaltet. LTO berichtet.

LG Frankfurt/M. zu Böllerwurf auf Polizisten: Das Landgericht Frankfurt/M. hat in zweiter Instanz den 27-jährigen Lehrer Luca S. zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt, weil er 2021 - damals noch als Student - bei einer revolutionären 1. Mai-Demo einen Böller in Richtung einer Gruppe von Polizisten geworfen hatte. S. sagte aus, er habe den Böller aufgehoben, um einen am Boden Liegenden zu schützen, und nicht gesehen, wohin der Böller flog. Für S. steht nun seine Zukunft als Lehrer auf dem Spiel, er will Revision einlegen. Die Gewerkschaft GEW setzt sich für ihn ein. spiegel.de (Lukas Hildebrand) berichtet.

LG Frankenthal zu Heckenhöhe: In zweiter Instanz entschied das Landgericht Frankenthal eine Nachbarschaftsstreitigkeit um die Höhe von Hecken zugunsten des beklagten Nachbarn und urteilte, dass zwar grundsätzlich ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Rückschritt einer Hecke bestehe, dieser aber unter Umständen bei treu- und regelwidrigem Verhalten des klagenden Nachbarn ausgeschlossen sein kann. Damit gab das LG Frankenthal der dolo-agit-Einrede des Beklagten statt, der vor Gericht geltend machte, dass die Hecken des klagenden Nachbarn ebenfalls die zulässige Höhe überschritten. Das Nachbarschaftsverhältnis sei stark von den Grundsätzen von Treu und Glaube geprägt. LTO berichtet.

LG Göttingen – Reiner Fuellmich: Der Rechtsanwalt und ehemalige Kanzlerkandidat der Querdenker-Partei "Die Basis", Reiner Fuellmich, muss sich wegen Veruntreuung von Geldern in Höhe von 700.000 Euro im Zusammenhang mit der Mitte 2020 gegründeten "Stiftung Corona-Ausschuss" vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Die taz (Nadine Conti) schildert den Prozessauftakt, bei dem Fuellmilch seine Lebensgeschichte erzählte und einwendete, dass der Untreue-Paragraph wegen des Ursprungs aus der Nazizeit keine Anwendung finden sollte. Zudem behauptet Fuellmich, er sei aus Mexiko entführt worden. Ein Urteil soll Anfang März fallen. 

LG Mönchengladbach – Diabetes-Tod auf Studienfahrt: Im Strafverfahren um den Diabetes-Tod der Schülerin Emily auf einer Studienfahrt, sagten nun erstmals die beiden angeklagten Lehrerinnen aus. Sie zeigten sich betroffen über den Tod der Schülerin, räumten allerdings kein Fehlverhalten ein. Sie sind der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen angeklagt, weil sie nicht angemessen auf den sich schnell verschlechternden Zustand Emilys reagierten haben sollen. Die Lehrerinnen behaupteten, dass sie erst am letzten Tag der Studienfahrt vom Zustand der Schülerin erfahren hatten. Sie widersprachen damit den Aussagen von Mitschülerinnen Emilys. Die SZ (Marcel Laskus) berichtet.

LG Frankfurt/M. – Insiderhandel: Vor dem Landgericht Frankfurt/M. startete nun ein Prozess gegen den ehemaligen Verlagsmanager Andreas T., der laut Anklage von 2017 bis 2021 durch Insiderhandel 24 Millionen Euro verdiente. Der Londoner Banker der amerikanischen Investmentbank Perella Weinberg, der um bevorstehende Aktiengeschäfte wusste und T. mutmaßlich entsprechende Hinweise gab, nahm sich vor Durchsuchungen das Leben. SZ (Meike Schreiber), FAZ (Daniel Schleidt) und Hbl (René Bender/Volker Votsmeier) berichten.

AG Pirna – Schleuser: Am Amtsgericht Pirna finden laut Zeit (Simon Langemann) fast nur noch Strafprozesse gegen Schleuser statt, weil die Schleuser wegen Fluchtgefahr in U-Haft genommen werden und Haftsachen Vorrang haben. Exemplarisch wird der Prozess gegen zwei junge Polen geschildert, die Flüchtlinge in einem Kühllaster nach Deutschland fuhren und die zu drei Jahren und sechs Monaten bzw. zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Eine Bewährungsstrafe lehnte der Richter ab, weil dies für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich wäre. 

Strafmaß bei Sexualdelikten: Rechtsprofessorin Elisa Hoven bekräftigt in einem Interview mit spiegel.de (Charlotte Garbe) ihre Kritik an den zu milden Strafen der Gerichte bei Sexualdelikten. Die Richter:innen orientierten sich fast immer am unteren Rand des Strafrahmens, was bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unangemessen sei. Änderungen seien schwierig, weil es an jedem Gericht Traditionen der Strafzumessung gebe, an die sich Richter:innen anpassen.

Recht in der Welt

Israel – Tötung von Terroristen: Israelische Spezialkräfte drangen (als Zivilisten verkleidet) im Westjordanland in ein Krankenhaus ein und töteten drei Palästinenser, ein Hamas-Mitglied und zwei Dschihadisten. Alle drei schliefen im Zeitpunkt ihrer Tötung und waren unbewaffnet. Im Interview mit sueddeutsche.de (Ronen Steinke) ordnet Rechtsprofessor Christoph Safferling
die Vorgänge rechtlich ein. Soldat:innen dürfen sich niemals als Zivilist:innen verkleiden. Auch die Tötung als solche sei mangels "gegenwärtiger brenzliger Gefahr" völkerrechtswidrig, insbesondere bestand die Möglichkeit, die drei Palästinenser – einer von ihnen war querschnittsgelähmt – festzunehmen. Safferling betont, dass "auch beim Kampf gegen extremes Unrecht, wie es etwa von der Hamas ausgeht, nicht alle Mittel legitim sind."

Pakistan – Imran Khan: Der ehemalige pakistanische Ministerpräsident Imran Khan und seine Ehefrau wurden in einem Korruptionsverfahren wegen des illegalen Weiterverkaufs von Staatsgeschenken zu je 14 Jahren Haft verurteilt. Bereits Anfang der Woche wurde Khan wegen der Preisgabe von Staatsgeheimnissen zu zehn Jahren Haft verurteilt, so die tazKhan kann nun nicht an den Parlamentswahlen teilnehmen, die für nächste Woche geplant sind.

USA - Tesla-Aktien für Elon Musk: Ein Gericht im US-Bundesstaat Delaware hat den Gehaltsdeal, den Tesla 2018 mit Tesla-Chef Elon Musk aushandelte, als unfair beanstandet. Musik konnte, so die Abmachung, günstig Tesla-Aktien kaufen, wenn er bestimmte Unternehmensziele erreicht. Diese Aktien sind heute 56 Mrd. Dollar wert. Auf Klage eines Anlegers stellte die Richterin fest, dass der Tesla-Verwaltungsrat, der den Deal mit Musk aushandelte, nicht unabhängig genug von Musk war. Tesla und Musk sollen nun neu verhandeln. FAZ (Roland Lindner) und zeit.de berichten. 

Spanien – Amnestie für Separatist:innen: Der erste Entwurf des spanischen Amnestiegesetzes zugunsten katalanischer Separatist:innen – darunter auch Carles Puigdemont – scheiterte im spanischen Parlament auch an den Gegenstimmen von Abgeordneten von Puigdemonts Junts-Partei, die eine weitreichendere Regelung fordern. Sie wollen, dass die Amnestie auch bei Vorwürfen wie der Förderung von Terrorismus und Hochverrat gilt, nachdem zwei Ermittlungsrichter:innen kurz zuvor ankündigten, wegen dieser Taten weiter gegen Puigdemont zu ermitteln. Es berichten FAZ (Hans-Christian Rößler) und taz (Reiner Wandler).

Sonstiges

Sanktionen gegen Russland: Rechtsanwalt Patrick Heinemann argumentiert auf LTO, dass nicht nur die Auszahlung der Erträge des durch die EU eingefrorenen Vermögens der russischen Zentralbank in Höhe von 210 Milliarden Euro, sondern auch die Auszahlung des Vermögens als solches an die Ukraine rechtlich zulässig wäre. Das Völkerrecht schränke staatliches Handeln nur ein, soweit es positive Verbote gibt. Auch der Grundsatz der Staatenimmunität greift nach Ansicht von Heinemann im vorliegenden Fall nicht, weil dieser lediglich die Judikative, nicht aber die Legislative oder die Exekutive begrenzt. Zudem sei  Russland der Ukraine gegenüber zu Reparationszahlungen von mindestens 400 Milliarden Euro verpflichtet, sodass sich eine Einbeziehung des Vermögens schuldbefreiend für Russland auswirke.

djb: Am Montag feierte der Deutsche Juristinnenbund seinen 75. Geburtstag. beck-aktuell berichtet.

Das Letzte zum Schluss

Fisch-Bandit: US-Behörden nahmen einen 17-Jährigen fest, der in verschiedenen Ländern Fische – teils noch lebend – mit Klebeband an Geldautomaten und an der Fahrertür eines Polizeiautos befestigt hatte und die Taten mit mehr als 100.000 Menschen in sozialen Medien durch Videos teilte. Der Jugendliche muss sich nun wegen Sachbeschädigung verantworten, wie die FAZ meldet.


Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.


Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Februar 2024: IGH zu Ukraine-Klage / BVerfG zu Benachrichtigung über Abschiebehaft / Kritik an Tötung von Terroristen . In: Legal Tribune Online, 01.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53768/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen