Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. August 2020: Klage wegen Schutz­masken / BVerfG zu Durch­griffs­verbot / gene­reller Vor­satz zu Lübcke-Mord

10.08.2020

48 Schutzmasken-Lieferanten verklagen das Bundesgesundheitsministerium wegen fehlender Zahlung. Das Bundesverfassungsgericht stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Stephan E. schildert die genaue Planung der Tötung von Walter Lübcke.

Thema des Tages

LG Bonn – Schutzmasken: Das Bundesgesundheitsministerium soll zahlreiche Lieferanten von Schutzmasken nicht bezahlt haben, weshalb bereits 48 von ihnen vor dem Landgericht Bonn Klage eingereicht haben. Dies meldet die So-Welt (Anette Dowideit) mit Verweis auf eine Gerichtsmitteilung. Das Ministerium gibt an, die gelieferte Ware sei mangelhaft gewesen und Rechnungen falsch gestellt worden. Hintergrund ist die Ende März gestartete "Open House"-Einkaufspolitik des Ministeriums, nach der mit jedem Unternehmen, das eine Lieferung von mehr als 25.000 Schutzmasken garantierte, ein Vertrag geschlossen wurde. Im Falle einer Niederlage würden zusätzlich auch Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten sowie Verzugszinsen in Höhe von acht Millionen Euro fällig.

Rechtspolitik

Corona – Einreise für unverheiratete Partner: Ausländer aus Nicht-EU-Staaten dürfen ab Montag grundsätzlich wieder nach Deutschland einreisen, um ihre hier lebenden Partner zu besuchen. Diese Lockerung der Einreisebeschränkungen, welche wegen der Corona-Pandemie seit dem Frühjahr gelten, ordnete Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nach öffentlichem Druck an, berichtet Mo-taz (Tobias Schulze). Allerdings gilt sie nur für solche Paare, die sich schon einmal in Deutschland getroffen oder im Ausland zusammengewohnt haben. 

Automatisches Sorgerecht: Die Sa-Welt (Sabine Menkens) berichtet über Pläne des Bundesjustizministeriums, nach der unverheiratete Väter bei der Geburt des Kindes wie die Mutter automatisch das Sorgerecht bekommen sollen. Bisher war hierfür eine gemeinsame Erklärung mit der Mutter erforderlich, welche bei deren Weigerung – etwa nach einer Trennung – eingeklagt werden musste. Befürworter verweisen darauf, dass die Mutter nicht die alleinige Entscheidung über das Sorgerecht des Vaters haben solle; Kritiker entgegnen, dass die Verweigerung gute Gründe haben könne, beispielsweise Alkoholismus oder Gewalt. Der Gesetzentwurf soll diese Woche in die Ressortabstimmung gehen.

Mutterschutz für Vorstandsmitglieder: Die Mo-SZ (Katharina Müller) beschreibt die geltende Rechtslage für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, welche keine Möglichkeit vorsieht, Mutterschutz und Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Betroffene Frauen müssen daher nach einer Schwangerschaft ihr Amt niederlegen, wenn sie nicht durcharbeiten wollen. Eine Interessensgemeinschaft habe nun ein Eckpunktepapier für eine Gesetzesänderung erstellt, welches etwa im Bundesarbeitsministerium positiv aufgenommen worden sei. Auch die FDP beabsichtige, einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einzubringen.  

StVO-Novelle und Fahrverbote: Nach der wegen eines Formfehlers gescheiterten StVO-Novelle mehren sich laut Mo-FAZ (Kerstin Schwenn) Stimmen, welche die vorgesehen Änderungen auch inhaltlich für rechtswidrig halten. Die Reform hatte unter anderem ein einmonatiges Fahrverbot vorgesehen für Autofahrer, die innerorts um 21 Kilometer und außerorts um 26 Kilometer in der Stunde zu schnell gefahren waren. Der ehemalige Generalbundesanwalt Kay Nehm und das Landesjustizministerium Baden-Württemberg warnten davor, ein pauschales Fahrverbot könne unverhältnismäßig sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1996 entschieden, dass ein Fahrverbot bei einem erstmaligen Verstoß "in der Mehrzahl der Fälle keine angemessene, weil übermäßige Unrechtsfolge wäre."

TKG-Novelle: Internetanbieter müssen künftig Störungen innerhalb eines Tages beseitigen oder, sofern dies nicht möglich ist, binnen drei Tagen Angaben machen, wie und wann sie die Störungen beheben wollen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundeswirtschafts- und Verkehrsministerium berichtet das Mo-Hbl (Christof Kerkmann). Die Wirkung sei indes fraglich, da die Höhe der erhobenen Gebühr – zehn Euro für einen versäumten Installationstermin – den Unternehmen "nicht besonders weh" tue. 

Motorradverbot am Sonntag: Die Sa-FAZ (Frank Pergande) berichtet über eine Entschließung des Bundesrats, nach der Motorradfahren an Sonn- und Feiertagen verboten werden soll. In Biker-Kreisen werde das Vorhaben kritisch beäugt und auch das Bundesverkehrsministerium lehne die Pläne ab, weshalb nicht zu erwarten stehe, dass der Bundestag sich dem Vorstoß anschließen werde.

Justiz

BVerfG zum Durchgriffsverbot: Der Bund darf die Aufgaben der Kommunen nicht substanziell ausweiten, auch dies falle unter das Verbot von Art. 84 Abs. 1 Satz 7 Grundgesetz. Das sogenannte Durchgriffsverbot verbiete nicht nur die Zuweisung völlig neuer Aufgaben, entschied das Bundesverfassungsgericht. Im konkreten Fall ging es um das Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche, wozu Kosten etwa für Schulausflüge, Bustickets oder Nachhilfeunterricht zählten. Der Bund muss die Leistungen nun bis Ende 2021 neu regeln. Solange gilt die bisherige Regelung fort. Es berichten Sa-FAZ (Corinna Budras/Marcus Jung), Sa-SZ (Wolfgang Janisch), Sa-taz (Christian Rath), LTO und spiegel.de.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) nennt die Entscheidung ein wichtiges Signal. Der Föderalismus sei zwar eine Stärke der Bundesrepublik, gleichzeitig aber auch ein fragiles Gebilde, das wechselseitige Rücksichtnahme erfordere. 

BVerfG zu Streikbrechern: Die letzte Woche ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Verbot, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen, verfassungsgemäß ist, bespricht die Doktorandin Judith Handel auf dem Verfassungsblog. Das Gericht habe ausgeführt, dass die Verbotsnorm des § 11 Abs. 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz das Ziel verfolge, die Kampfparität zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gewährleisten. Diese Entscheidung sei richtig: Durch den Einsatz von Streikbrechern würde das altbewährte Mittel des Streiks nahezu wirkungslos werden.

BVerfG – "Herrschaft des Unrechts": Die Sa-taz (Christian Rath) beschäftigt sich mit der etwa in der AfD verbreiteten These, dass das Offenhalten der Grenzen während der Flüchtlingskrise im Sommer 2015 rechtswidrig gewesen sei. Auch Horst Seehofer (CSU) hatte im Nachgang von einer "Herrschaft des Unrechts" gesprochen. Die These sei jedoch falsch: Denn zwar besage Paragraph 18 des Asylgesetzes, dass Einreisenden aus sicheren Drittstaaten die Einreise verweigert werden müsse, er werde jedoch europarechtlich durch die vorrangige Dublin-III-Verordnung überlagert. Nach dieser können Flüchtlinge, die an der Grenze Asyl beantragen, zunächst einreisen, damit in einem geordneten Verfahren das Land festgestellt wird, das für das Asylverfahren zuständig ist. Das Bundesverfassungsgericht habe eine Organklage der AfD gegen das Offenhalten der Grenzen zwar als unzulässig zurückgewiesen, dabei jedoch die Chance vertan, in weiteren Ausführungen deren fehlerhafte Rechtsauffassung zu korrigieren. 

BVerfG – Ceta: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 13. Oktober über eine Organklage der Linksfraktion gegen eine Stellungnahme des Bundestags zum EU-Kanada-Handelsabbkommen Ceta, berichtet LTO. Es geht um die Frage, ob der Bundestag dabei seine Integrationsverantwortung wahrgenommen hat.

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Im Prozess um die Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan E. eingeräumt, dass er und der mitangeklagte Markus H. das Opfer von Anfang an haben töten wollen. Wie die Sa-SZ (Annette Ramelsberger), Sa-FAZ (Marlene Grunert)spiegel.de (Julia Jüttner) und Sa-Welt (Hannelore Crolly) berichten, hatte er in seinem Geständnis vom letzten Mittwoch noch gesagt, er habe Lübcke nur töten wollen, wenn dieser ihm "blöd komme". Am Freitag habe der Vorsitzende Richter nun E.s Verzicht auf eine Maskierung bei der Tat angesprochen und gefragt, ob dies nicht darauf hindeute, dass er Lübcke in jedem Fall habe töten wollen. "Es ist so, wie Sie es sagen", habe der Angeklagte daraufhin eingeräumt. Auch belastete er den Mitangeklagten Markus H., welcher ebenfalls am Tatort gewesen sei und eine entscheidende Rolle gespielt habe.

GenStA Berlin – rechtsextreme Anschlagsserie Neukölln: Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, die Ermittlungen zu einer rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln an sich zu ziehen, bespricht Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz auf dem Verfassungsblog. Der Verdacht, die ursprünglich zuständige Staatsschutzabteilung könnte Ermittlungen aus persönlichen politischen Sympathien sabotiert haben, sei so monströs, dass eine Überprüfung des Vorganges durch die Leitungsebene unverzichtbar gewesen sei. Insgesamt demonstriere der Fall die Notwendigkeit sowohl des internen als auch des externen Weisungsrechts: Nur so könne der Behörde, welche potentiell zu intensiven Grundrechtseingriffen ermächtigt sei, ein hinreichendes demokratisches Legitimationsniveau gegeben werden. 

LAG Berlin – Diskriminierung im Feuerwehrverband: Das Landesarbeitsgericht Berlin verhandelt am Montag eine Klage der Geschäftsführerin des Deutschen Feuerwehr-Verbandes (DFV), Müjgan Perçin, gegen ihren Arbeitgeber. Sie gibt an, in systematischer Weise wegen ihres Geschlechts und ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert und sexuell belästigt worden zu sein. Der ehemalige Präsident des DFV, Herbert Ziebs, hält die Klage für begründet, berichtet die Mo-taz (Christian Jakob).

LG Aachen – erfundenes NSU-Opfer: Die Sa-SZ (Christian Wernicke), LTO (Pia Lorenz) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten über den Prozess gegen den Anwalt Ralph W. vor dem Landgericht Aachen, der sich im NSU-Prozess als Anwalt einer nichtexistierenden Geschädigten ausgegeben und so 200.000 Euro vom Staat erhalten haben soll. Im Prozess schweigt der Angeklagte zwar, zuvor hatte er jedoch angegeben, er sei selbst über die Existenz der Frau getäuscht worden und habe erst zweieinhalb Jahre nach Beginn des NSU-Prozesses erfahren, dass sie gar nicht existiere.

LG Ingolstadt zu VW-Dieselskandal/Financialright: Das Landgericht Ingolstadt hat eine Massenklage des Inkassodienstleisters Financialright gegen die VW-Tochter Audi im Dieselskandal abgewiesen, berichten Sa-FAZ (Marcus Jung) und LTO. Die Abtretung der Ansprüche von 3000 Audi-Kunden sei im konkreten Fall unwirksam gewesen. So habe eine Klausel in den Geschäftsbedingungen, wonach den Kunden Kosten für die Rechtsverfolgung beim Widerruf eines Vergleichs entstehen könne, einen unzulässigen wirtschaftlichen Druck auf die Kunden aufgebaut. Denn der Dienstleister werbe damit, alle Anwalts- und Prozesskosten zu übernehmen. Mangels wirksamer Abtretung der Ansprüche sei die Klage abzuweisen gewesen.  

Arbeit in der StA: Die Vor- und Nachteile der Arbeit in der Staatsanwaltschaft schildert LTO (Benjamin Scholz) und lässt dabei zahlreiche derzeit aktive Staatsanwälte zu Wort kommen. Zwar zahle der Staat keinesfalls so gut wie Großkanzleien, demgegenüber locke jedoch der Beamtenstatus, eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit, "auf jeder Party spannende Geschichten" erzählen zu können. Auch gebe es entgegen der häufig verbreiteten Auffassung keine strengen Hierarchien, konkrete Weisungen seien selten.

Recht in der Welt

USA – Klage gegen NRA: Die Generalstaatsanwältin des US-Bundesstaats New York hat Klage gegen die Nationale Waffenvereinigung NRA eingelegt. Sie wirft ihr u.a. Korruption, Steuerhinterziehung und Verstöße gegen die Gesetze über wohltätige Vereinigungen vor, da sich Geschäftsführer Wayne LaPierre und andere Manager jahrelang auf Kosten der NRA bereichert hätten. Ziel der Klage sei es, den Verband auflösen zu lassen, berichten nun auch Sa-taz (Dorothea Hahn) und Mo-FAZ (Roland Lindner). 

USA – Briefwahl: zeit.de (Jörg Wimalasena) stellt Fragen und Antworten zur bevorstehenden US-Präsidentschaftswahl zusammen und geht dabei auch auf die Möglichkeit einer juristischen Anfechtung des Wahlergebnisses ein. 

Sonstiges

Corona und Kontaktdaten: Die rechtlichen Grundlagen zur Verwendung der im Zuge der Corona-Pandemie etwa in Restaurants erhobenen Kontaktdaten durch die Strafverfolgungsbehörden erläutert Rechtsanwalt Niko Härting im FAZ-Einspruch. Es würden die gesetzlichen Hürden der Beschlagnahme gelten, ein Gastronom dürfe den Strafverfolgungsbehörden gegenüber nicht freiwillig Auskünfte geben. 

Straftaten und Rückfall: Mit verschiedenen Methoden zur Senkung der Rückfallzahlen für Häftlinge befasst sich die So-FAZ (Winand von Petersdorff). Verschiedene Studien zeigten, dass Methoden zur Reintegration in den Arbeitsmarkt sich oft als wenig ergiebig oder kontraproduktiv erwiesen. Empfehlenswert sei indes die Ausweitung der Entnahme von DNA-Proben, da so das Entdeckungsrisiko steige. Vielversprechend sei auch die Einführung der permanenten Sommerzeit: So würden mehr Menschen noch bei Tageslicht Feierabend machen und sicher nach Hause kommen können, denn "Verbrecher scheuen das Tageslicht."

Reform des Strafvollzugs: Im Interview mit der Mo-Welt (Jean Mikhail) beschreibt der ehemalige Leiter einer Justizvollzugsanstalt, Thomas Galli, warum der Strafvollzug in seiner aktuellen Form unwirksam und welche Reformen nötig seien. Die Mehrzahl der Häftlinge sitze wegen Eigentums- und Vermögensdelikten, stamme aus schwierigen sozialen Verhältnissen und werde durch eine Straferwartung nicht abgeschreckt. Besonders das Florieren einer Gefängnis-Subkultur müsse unterbunden werden, etwa durch dezentrale Unterbringung von Straftätern in überwachten Wohngruppen. 

Geschichte des Presserechts: LTO (Martin Rath) schildert eine wegweisende Entscheidung des Reichsgerichts von 1935 im Presserecht, deren Grundsatz noch heute anwendbar ist. Es ging um den aufgrund einer Namensverwechslung fälschlich der Insolvenz bezichtigten Jacob Koerfer – Architekt des Kölner Hansahochhauses – welcher bald nach der Falschmeldung eine gesundheitliche Krise erlitt und 1930 schon mit 55 Jahren verstarb. Auf die Klage seiner Witwe hin bejahte das Reichsgericht einen Schadensersatzanspruch und führte aus, dass Verleger dafür zu sorgen hätten, dass die Richtigkeit einer Meldung umso gründlicher geprüft werde, je schädlicher ihre Verbreitung für fremde Reputation sein könnte.

Corona-Literatur: Die Mo-FAZ (Jochen Zenthöfer) bespricht verschiedene Fachbücher, welche sich mit den juristischen Auswirkungen der Corona-Pandemie beschäftigen. Lobend erwähnt werden etwa Werke von Tristan Barczak sowie Jens Kersten und Stephan Rixen. Sie lehnten die Kategorie des Ausnahmezustandes und Äußerungen wie "Not kennt kein Gebot" ab und zeigten, dass die Abwägung als "Königsdisziplin des Rechtsstaats" auch in der Pandemie funktioniere.

Antisemitismus: Am Montag veröffentlicht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seinen mehr als 100 Seiten starken Lagebericht zu Antisemitismus in Deutschland und konstatiert in diesem laut zeit.de einen deutlichen Anstieg antisemitischer Straften. 

Thomas Holl (Mo-FAZ) sieht in dem Bericht eine "schlimme Lage" beschrieben und warnt davor, dass antisemitischer Hass salonfähiger werde. 

Die Sa-SZ (Ronen Steinke) interviewte zu diesem Thema den BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang. 

Rechtsanwalt und Unternehmertum: Rechtsanwalt Markus Hartung befindet auf beck-aktuell, dass ein guter Anwalt unternehmerisch und mit Gewinnerzielungsabsicht handeln müsse, um ein guter Anwalt zu werden und zu bleiben. Die Ansicht des Bundesgerichtshofs aus den 1960er-Jahren, wonach kommerzielles Denken vom Beruf des Rechtsanwalts "schlechthin ferngehalten" werden solle, sei nicht mehr zeitgemäß und inzwischen auch vom Bundesverfassungsgericht korrigiert worden.

Erbrecht: Die Mo-Welt (Berrit Gräber) erläutert die Grundlagen des Erbrechts. Allen, die ein handschriftliches Testament verfassen wollten, sei zu raten, präzise zu formulieren und Erben genau zu bestimmen. Auch solle es sicher aufbewahrt werden, idealerweise beim Nachlassgericht: Für eine Gebühr von 93 Euro gehe es dort garantiert nicht verloren.

Das Letzte zum Schluss

Rüstiger Rentner: Ein sportlicher 72-Jähriger hat in Frankfurt/M. den Dieb eines gestohlenen Transporters mit dem Fahrrad verfolgt und schließlich gestellt. Wie spiegel.de meldet, hatte der Senior zuvor eine Blumenlieferung vom rechtmäßigen Fahrer des Transporters entgegengenommen, als der Dieb die Gelegenheit nutzte und sich mit dem Fahrzeug, in welchem noch der Schlüssel steckte, aus dem Staub machte. Eine Schnapsidee: Ein Alkoholtest bei dem 63-jährigen Halunken ergab einen Wert von mehr als 2,3 Promille.

 

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lto/mps

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. August 2020: Klage wegen Schutzmasken / BVerfG zu Durchgriffsverbot / genereller Vorsatz zu Lübcke-Mord . In: Legal Tribune Online, 10.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42444/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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