Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Mai 2020: Infor­melle "Corona-JuMiKo" / Ver­fas­sungs­richter im Por­trät / Féli­cien Kabuga fest­ge­nommen

18.05.2020

Per Video findet heute eine "Corona-JuMiKo" statt. Der neue BVerfG-Präsident Harbarth und die neue Verfassungsrichterin Wallrabenstein werden porträtiert und in Frankreich wurde ein mutmaßlicher Financier des Völkermords in Ruanda festgenommen.

Thema des Tages

"Corona-JuMiKo" per Video: Nachdem die Justizministerkonferenz, die eigentlich Mitte Juni hätte stattfinden sollen, abgesagt wurde, findet nun am heutigen Montag eine Videokonferenz der Landesjustizminister statt, wie lto.de (Annelie Kaufmann) berichtet. Die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) erklärt, dass die Videoschalte ausdrücklich "nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zur eigentlichen Jumiko" geplant ist, die nun im Herbst als verlängerte Konferenz stattfinden soll. Die Tagesordnung, die lto.de vorliegt, sei bestimmt vom Austausch zu "Herausforderungen der Corona-Epidemie", wobei insbesondere die Digitalisierung der Justiz thematisiert werden soll.

Corona und Recht

Corona – Verschwörungstheorien: Die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski u.a.) spricht über die zahlreichen Verschwörungstheorien, die rund um das Coronavirus entstanden sind und die Grenzen des Strafrechts, auf hetzerische Äußerungen und Postings im Internet zu reagieren. Gegenüber der FAZ sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), dass das Strafrecht kein Allheilmittel sei und angesichts des hohen Werts der Meinungsfreiheit Bürger auch völlig abwegige Thesen äußern dürften. Eine Strafbarkeit gezielter Falschinformationen spielt in dem derzeit im Bundestag beratenen Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet keine Rolle.

Corona – Grundrechte: Im Interview mit taz.de (Christian Rath) fordert der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier eine stärkere Einbeziehung des Parlaments, das in allen für die Grundrechtsausübung wesentlichen Fragen eine Entscheidung treffen müsse. Das sei in den letzten Monaten nicht der Fall gewesen.

Corona – Impfpflicht: Wie die Mo-SZ (Nico Fried) und spiegel.de berichten, hat Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) klargestellt, dass es keine gesetzliche Impfpflicht geben wird.

Corona – Quarantäne nach Einreise: Die pauschale Quarantänepflicht soll zumindest für Rückkehrer aus dem EU-Ausland deutschlandweit aufgehoben werden. Nachdem sich die Bundesländer bereits vergangenen Donnerstag auf diesen Schritt einigten, arbeite das Bundesinnenministerium nun an einer neuen Musterverordnung für die Länder, wie lto.de berichtet. Im Laufe der letzten Woche wurde mehreren Klagen gegen die Quarantänepflicht stattgegeben und einzelne Bundesländer hoben sie daraufhin direkt auf.
 
VGH Kassel zu Präsenzunterricht: Laut lto.de hat eine Schülerin ihren Eilantrag gegen die Öffnung der Schulen am Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückgezogen. Der andauernde Rechtsstreit um die Einhaltung des Infektions- und Gesundheitsschutzes hat nun ein Ende und die beabsichtigte Wiederaufnahme der Präsenz-Beschulung kann planmäßig beginnen. Der für das Beamtenrecht zuständige 1. Senat des VGH wies laut lto.de außerdem die Beschwerde einer Grundschullehrerin zurück, die nicht zum Präsenzunterricht herangezogen werden wollte. Sie hatte argumentiert, Land und Schulamt hätten bisher keinen hinreichenden Hygieneplan und kein hinreichendes Arbeitsschutzkonzept vorgelegt.

Corona – Entschädigungen: Eine Initiative, der sich 370 Gewerbetreibende aus allen Bundesländern angeschlossen haben und für die Rechtsanwalt Wolfgang Schirp verantwortlich zeichnet, drängt laut Sa-FAZ (Marcus Jung/Markus Frühauf) auf eine Entschädigung Gewerbetreibender für Verluste aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen. Auf Bund und Länder kämen "erhebliche Ausgleichspflichten" zu, die gegebenenfalls auch erklagt würden.

Corona – Spucken mit Tötungsvorsatz: In London hat ein an COVID-19 erkrankter Mann zwei Bahnangestellte bespuckt, woraufhin sich beide infizierten und einer in der Folge verstarb. Welche strafrechtlichen Konsequenzen ein Bespucken Fremder in Zeiten von COVID-19 in Deutschland hat, beleuchtet PostDoc Cornelia Spörl auf lto.de. Für die Vorsatz-/Fahrlässigkeitsabgrenzung zieht sie Parallelen zu den "Raserfällen". Wer nicht an Corona glaube, habe auch keinen Tötungsvorsatz.

Corona – International: Auf verfassungsblog.de beleuchten verschiedene (englischsprachige) Beiträge die verfassungsrechtlichen und -politischen Seiten der Coronakrise in Malaysia, Estland und Albanien.

Rechtspolitik

Neuer BVerfG-Präsident Stephan Harbarth: Der Bundesrat wählte am Freitag Stephan Harbarth zum Nachfolger von Andreas Voßkuhle als Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Er wurde von CDU/CSU vorgeschlagen. Über den beruflichen und politischen Hintergrund Harbarths schreibt Reinhard Müller (Sa-FAZ) und kommt dabei zu dem Schluss, dass Harbarth "durchaus strukturkonservativ" sei und große Abweichungen der bisherigen Karlsruher Linie nicht zu erwarten seien. Die Kritik an Harbarth drehe sich laut t-online.de (Lars Wienand) im Kern um die Nähe Harbarths zu Konzernen, um Geld, fehlende Transparenz und Konflikte mit dem Abgeordnetengesetz. Es gehe aber auch schlicht um die Frage, welchen Eindruck die Wahl des Politikers an die Spitze des Gerichts mache. Ebenfalls in der Sa-FAZ (Corinna Budras/Marcus Jung) erschienen ist ein Doppelporträt von Andreas Voßkuhle und Stephan Harbarth. Auch im Hbl (Heike Anger/Volker Votsmeier) erscheint ein Porträt Harbarths, in dem auf die Herausforderung hingewiesen wird, das Amt direkt nach dem die europäische Rechtsgemeinschaft erschütternden EZB-Urteil übernommen zu haben. In dem Porträt der Sa-Welt (Hannelore Crolly) wiederum konnte man erfahren, dass Harbarth entgegen anderslautender Gerüchte kein Schwabe, sondern Kurpfälzer aus Heidelberg sei. Trotz der Kritik an beruflichem und politischen Hintergrund Harbarths habe er fraktionsübergreifend Anerkennung etwa durch sein Engagement gegen Antisemitismus erlangt. Auch Jost Müller-Neuhof (tsp.de) und Gudula Geuter (deutschlandfunk.de) kommentieren das neue Amt Harbarths und die FAS (Corinna Budras) schildert die kommenden Herausforderungen.

Neue Verfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein: Ebenfalls einstimmig wählte der Bundesrat Astrid Wallrabenstein zur Nachfolgerin Voßkuhles als Richterin im Zweiten Senat. Sie wurde von den Grünen vorgeschlagen. Wolfgang Janisch (Sa-SZ) beschreibt sie als eine "Wissenschaftlerin erster Güte", die sich immer auf die Seite des besseren Arguments und der treffenden Differenzierung stelle. Ihren Forschungs- und Interessenschwerpunkt habe sie laut taz.de (Christian Rath) im Staatsangehörigkeitsrecht und dem Sozialrecht. Bekannt wurde sie zudem durch eine von ihr mitverfasste Klage gegen die Laufzeitverlängerung von AKWs.

Nachfolge Verfassungsrichter Masing: Die SPD muss jetzt noch einen Kandidaten für den offenen Posten im Ersten Senat des BVerfG benennen. Über die Kandidatenauswahl berichtet die Sa-FAZ (Helene Bubrowski/Reinhard Müller). Heribert Prantl (Sa-SZ) hält in seinem ausführlichen Porträt ein Plädoyer für den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Jes Möller. Ihn als "Quotenossi" abzutun, wäre eine grobe Beleidigung. Seine Erfahrungen im Stasi-Gefängnis etwa seien Erfahrungen, die das Verfassungsgericht gebrauchen könne. Christian Rath (Mo-taz) weist hingegen auf die zentrale Rolle der Nachfolge Johannes Masings im Ersten Senat hin. Dieses für Meinungsfreiheit und Sicherheitsgesetze zuständige Dezernat sei "das Herz des Bundesverfassungsgerichts", was für den Berliner Rechtsprofessor Martin Eifert spreche. Ebenso im Gespräch ist der Präsident des rheinland-pfälzischen Landesverfassungsgerichts Lars Brocker. Die Wahl eines Masing-Nachfolgers kann bei der nächsten Bundesratssitzung in drei Wochen erfolgen.

Beschlüsse des Bundesrats: In seiner ersten regulären Sitzung seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat der Bundesrat mehrere Gesetze zur Abmilderung der Krisenfolgen beschlossen. So wurde eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, Sonderregeln beim Elterngeld, eine Gutscheinpflicht für Kulturtickets, die vor dem 8. März gekauft wurden, sowie ein Zuckerverbot für Babytees beschlossen, wie lto.de berichtet.

Veranstaltungsrecht: lawblog.de (Udo Vetter) weist auf die zahlreichen Risiken der Gutscheinpflicht für Kulturtickets hin, die nun auf den Verbraucher abgewälzt würden: Insbesondere trage dieser fortan das Insolvenzrisiko des jeweiligen Unternehmens.

Unternehmenssanktionen: Die Rechtsanwälte Philipp Külz und Christina Odenthal stellen auf dem Handelsblatt-Rechtsboard die zentralen Aspekte des Referentenentwurfs eines "Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" vor. Eine zentrale Rolle werden die als "Verbandstat" bezeichnete neu eingeführte Strafnorm sowie die entsprechende Anwendung der Beschuldigten-Vorschriften aus der Strafprozessordnung spielen. Letzteres loben die Autoren in ihrem insgesamt eher kritischen Fazit.

LGBTI: Im Interview mit lto.de (Hasso Suliak) spricht die Rechtsanwältin und Bundesvorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland, Gabriela Lünsmann, darüber, was rechtlich für die LGBTI-Community verbessert werden sollte, insbesondere im Abstammungs- und Adoptionsrecht.

Auf bild.de (Marco Schenk) findet sich eine kurze Übersicht, wie Menschen aus der LGBTI-Community in verschiedenen Staaten stark kriminalisiert werden.

Justiz

BVerfG – BND-Gesetz: Anlässlich des für den morgigen Dienstag erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Bundesnachrichtendienstgesetzes bringt der Spiegel (Dietmar Hipp u.a.) einen ausführlichen Vorab-Bericht. Mehrere Journalisten, unter anderem aus Aserbaidschan, Mexiko und Großbritannien, haben mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und mehrerer Medienorganisationen wie "Reporter ohne Grenzen" gegen das BND-Gesetz geklagt, das die flächendeckende Überwachung des Telekommunikationsverkehrs von Ausländern im Ausland legalisierte.

BVerfG zu EZB-Anleihenkauf: Im Feuilleton der Mo-FAZ widmet sich der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm ausführlich dem vielzitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts und erkennt vor allem in dem demokratischen Defizit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einen Grund für die Entscheidung des BVerfG: "Die europäische Integration konnte auf diese Weise auf leisen Sohlen vorangetrieben werden und einen Stand erreichen, hinter dem kein artikulierter demokratischer Wille steht." Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) betont im Focus, dass die Europäische Union kein Bundesstaat sei und deshalb den Mitgliedstaaten als Herren der Verträge auch die Prüfung einer Kompetenzüberschreitung zustünde. Der Präsident des Center for Financial Studies und ehemalige Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank (EZB) Otmar Issing (Samstags-FAZ) weist ebenso darauf hin und meint, die EZB müsse vor allem aus ihrer zunehmend politischen Rolle herausfinden, um den Streit um die Interpretation ihres Mandats beenden zu können. Dem "Kooperationsverhältnis" von BverfG und EuGH widmet sich Rechtsprofessor Markus Ludwigs im FAZ-Einspruch und sieht in den Nachwehen der Entscheidung die Zeit gekommen für eine "konstruktive Ehrlichkeit".

Wie spiegel.de (Peter Müller/Christian Reiermann) aus Notenbankkreisen erfahren habe, wolle die EZB das Urteil jedoch ignorieren. Man wolle es der Bundesbank überlassen, die Öffentlichkeit und politische Institutionen in Deutschland besser über ihre Beschlüsse zu informieren.

Voßkuhle im Interview: Im Interview mit swr.de (Frank Bräutigam/Klaus Hempel) spricht der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle über das EZB-Urteil sowie über Grundrechte in der Corona-Krise.

VGH Baden-Württemberg zu Diesel-Fahrverboten: Da es in Stuttgart noch immer keine flächendeckenden Diesel-Fahrverbote gibt, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim laut lto.de nun, dass das Land ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro nicht an sich selbst, sondern an die Kinderkrebsstiftung zahlen muss. Die Sa-SZ (Claudia Henzler) meldet zudem, dass in Anbetracht des Urteils nun doch zum 1. Juli eine Fahrverbotszone für Diesel der Euro-5-Norm in Stuttgart eingeführt werde.

OLG Stuttgart – Abgasaffäre: Laut einem Beweisbeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart sollen Porsche-Chef Oliver Blume sowie sein Vorgänger und Ex-VW-Chef Matthias Müller am 8. Juli in einem Schadensersatzprozess persönlich aussagen. In dem Verfahren verlangt der Käufer eines Porsche Macan mit Dieselmotor 89.000 Euro Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung. lto.de berichtet.

OLG Köln – Vertragsgenerator: Für lto.de schreibt Rechtsanwalt Martin W. Huff über das Verfahren um den Vertragsgenerator "Smartlaw" vor dem Oberlandesgericht Köln. Der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte habe bei der mündlichen Verhandlung letzten Freitag deutlich gemacht, dass solche Computerprogramme keine Rechtsdienstleistung erbringen und eher als "naheliegendes digitales Hilfsmittel" anzusehen seien. Das Landgericht hatte den Vertragsgenerator für rechtswidrig erklärt.

LG Berlin – Mord an Fritz von Weizsäcker: Am morgigen Dienstag beginnt der Prozess gegen einen 57-Jährigen am Landgericht Berlin im Zusammenhang mit der tödlichen Messerattacke gegen den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker. Dem Angeklagten werden Mord sowie versuchter Mord an einem Polizisten zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft nimmt als Motiv Hass auf die Familie des Getöteten an. Er war der Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker. zeit.de und die Mo-taz berichten.

LG Wiesbaden zur Domain von "Fridays for Future": Wie der Spiegel (Jonas Schaible) schreibt, hat das Landgericht Wiesbaden den Aktivisten der Klimaschutzbewegung "Fridays for Future" erlaubt, ihre Internetadresse weiter zu nutzen. Ein Mann hatte einen gleichnamigen Verein angemeldet und Anspruch auf die Domain fridaysforfuture.de erhoben. Das Gericht stellte nun klar, dass der Namensschutz auch für nicht rechtsfähige Gruppierungen gelte und dass die Jugendbewegung die Domain augenscheinlich schon lange vor Gründung des Vereins genutzt hat.

IS-Rückkehrer: focus.de (Matthias von Hein) beschreibt die zahlreichen Prozesse, bei denen IS-Rückkehrern schwerste Verbrechen vorgeworfen werden. Dabei geht er vor allem auf die besondere Rolle des Völkerstrafrechts ein.

Recht in der Welt

MICT – Félicien Kabuga: Mehr als 25 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda hat die französische Polizei Félicien Kabuga festgenommen, der einer der wichtigsten Angeklagten vor dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda war und als Financier des Völkermords galt. Nachdem der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda seine Tätigkeit 2015 einstellte, werde Kabuga nun von dem Nachfolgegremium, dem sogenannten Internationalen Residualmechanismus für die ad-hoc Strafgerichtshöfe, im tansanischen Arusha der Prozess gemacht. Mo-SZ (Bernd Dörries), Mo-taz (Simone Schlindwein), Mo-FAZ (Michaela Wiegel/Thilo Thielke), spiegel.de und zeit.de berichten.

Österreich – Ibiza-Affäre: Ein Jahr nach den Veröffentlichungen des Ibiza-Videos sind laut Sa-SZ (Oliver Das Gupta u.a.) mehr als 30 Ermittlungsverfahren in dem Themenkomplex in Österreich anhängig. Einige betreffen angebliche Hintermänner der Video-Falle, vor allem aber geht es um Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus, die im Sommer 2017 auf Ibiza unter anderem die willkürliche Vergabe von Staatsaufträgen, künstlich überhöhte Summen bei Staatsaufträgen und Konstrukte für illegale Parteispenden in Aussicht gestellt haben. Die Vorwürfe lauten unter anderem Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung.

Juristische Ausbildung

Corona – Freischuss: Auch in Niedersachsen wird das laufende Sommersemester nun nicht mehr auf einen Freischuss im ersten Staatsexamen angerechnet. Wie lawblog.de (Udo Vetter) meldet, gilt dies nicht nur für aktuelle Prüfungsjahrgänge, sondern für alle Studierenden ab dem ersten Semester.

Sonstiges

Vertragsverletzungsverfahren wegen EZB-Urteil: Auf verfassungsblog.de widmen sich der Rechtsprofessor Christoph Möllers sowie Emeritus Ingolf Pernice der Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Während Möllers sich dagegen ausspricht und darauf hinweist, dass es allenfalls auf eine Autoritätsbekundung seitens des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinauslaufe, spricht sich Pernice für das Verfahren aus und betont die Notwendigkeit, ein kooperatives Miteinander der Gerichte zu pflegen. Den maßgeblichen Mechanismus hierfür sieht er vor allem im Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV.

Die FAS (Marlene Grunert u.a.) schreibt ebenso über das denkbare Vertragsverletzungsverfahren, das laut Rechtsprofessor Franz Mayer insbesondere einen konstruktiven Dialog als Mehrwert mit sich bringe. Einen möglicherweise durch den EuGH festgestellten Rechtsverstoß könne Deutschland etwa durch eine deutlichere Verankerung der Pflicht zur Befolgung von EuGH-Urteilen im Grundgesetz heilen. Um die Kompetenzverteilung zwischen EuGH und nationalen Gerichten generell zu klären, war in den letzten Jahren auch immer wieder die Schaffung eines paritätisch besetzten unabhängigen Kompetenzgerichts im Gespräch.

Juristendeutsch: Der Jurist Hendrik Wieduwilt schreibt auf lto.de über "[d]as Problem menschenfeindlicher Juristentexte" und die Geisteshaltung, die er hinter der "hochgestochenen Sprache" sieht.

Rechtsgeschichte – Tierschutz und Antisemitismus: Auf lto.de beschreibt Martin Rath, wie Tierschutz und Antisemitismus in Gesetzen und der Rechtsprechung lange Zeit Hand in Hand gingen.

Das Letzte zum Schluss

Organisierte Bienenkriminalität: In Deutschland werden anscheinend immer mehr Bienenvölker gestohlen. Im Interview mit dem Spiegel (Jochen-Martin Gutsch) vermutet der Sprecher des Landesverbands Brandenburgischer Imker e. V. Holger Ackermann, dass dies mit dem steigenden Beliebtheitsgrad des Imkerns auch bei jungen Leuten zu tun habe. Er berichtet von Fällen, bei denen gleich mehrere Bienenstöcke einfach mit einem Gabelstapler verladen und anschließend als Hehlerware verkauft worden seien.

 

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lto/jpw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Mai 2020: Informelle "Corona-JuMiKo" / Verfassungsrichter im Porträt / Félicien Kabuga festgenommen . In: Legal Tribune Online, 18.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41642/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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