Die juristische Presseschau vom 6. Mai 2020: BVerfG urteilt gegen EZB und EuGH / BGH ver­han­delt gegen Volks­wagen / Geflüch­tete klagen gegen BAMF

06.05.2020

Das BVerfG erklärt den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB für verfassungswidrig und fühlt sich an das Urteil des EuGH nicht gebunden. Der BGH verhandelt erstmals im Dieselskandal gegen VW und einige Geflüchtete klagen gegen das BAMF.

Thema des Tages

BVerfG zu Anleihenkauf der EZB: Der Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und gab damit mehreren Verfassungsbeschwerden Recht. Die EZB habe ihre Beschlüsse zum Anleihekaufprogramm PSPP nicht auf Verhältnismäßigkeit überprüft, weshalb diese europarechtswidrig seien, so die Verfassungsrichter. Das anderslautende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stehe dem nicht entgegen, da die darin vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung methodisch "nicht nachvollziehbar" sei. Der EZB-Rat solle nun binnen drei Monaten die Verhältnismäßigkeitsprüfung nachholen. Andernfalls sei es der Bundesbank untersagt, an weiteren Ankäufen teilzunehmen. Die Verfassungsbeschwerde war 2015 von Peter Gauweiler (CSU) und dem früheren AfD-Politiker Bernd Lucke eingelegt worden. Diese meinten, dass die EZB mit dem Ankauf von Staatsanleihen unerlaubte Wirtschaftspolitik betreibe und damit ihre Kompetenzen überschritten habe. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Corinna Budras), das Hbl (Jan Mallien/Donata Riedel/Felix Holtermann), die taz (Christian Rath), tagesschau.de (Frank Bräutigam) und lto.de (Markus Sehl)Mit der Urteilsbegründung befasst sich eingehend Privatdozent Alexander Thiele auf verfassungsblog.de.

Reinhard Müller (FAZ) begrüßt das Urteil und meint, dass es die Organe der Europäischen Union an ihre Bindung an das Demokratieprinzip erinnere. Cerstin Gammelin (SZ) findet hingegen, das Urteil schwäche die europäische Rechtsgemeinschaft. Christian Rath (lto) befürchtet, dass andere europäische Staaten wie Polen und Ungarn in dem Urteil ein Vorbild für eigenes Abweichen von europäischen Rechtsakten sehen könnten. Ähnlich äußert sich auch Professor Bernhard Wegener auf verfassungsblog.de und hält es zudem für fragwürdig, dass mit Verfassungsbeschwerden gegen die Geldpolitik der EZB vorgegangen werden kann. Eine "richterliche Machtdemonstration" sieht Stephan Detjen (deutschlandfunk.de) in dem Urteil.

Andreas Voßkuhle: Da die Amtszeit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle am heutigen Mittwoch endet, wirft die FAZ (Reinhard Müller) einen Blick auf den Beginn von dessen Amtszeit und wie sie nun mit einem weiteren Grundsatzurteil endet.

Corona und Recht

Corona und Staatshilfen: In einem Gastbeitrag auf lto.de befasst sich Professor Martin Burgi mit den staatlichen Soforthilfen im Rahmen der Corona-Krise. Dabei plädiert er für die Ausarbeitung eines Rahmengesetzes für künftige Staatshilfen und erörtert, wie ein solches Gesetz ausgestaltet sein müsste.

Corona und Fußball: In einem Interview mit lto.de (Hasso Suliak) erläutert Rechtsanwalt Robert Golz unter anderem die sportrechtlichen Konsequenzen des von Hertha BSC-Fußballspieler Salomon Kalou auf Facebook veröffentlichten Livestreams. Das Video aus der Umkleidekabine zeigt, wie nachlässig die Corona-Hygieneregeln bei dem Fußballclub befolgt werden und wie sich die Spieler über ihre Gehaltskürzungen ärgern.

Corona und Steuerrecht: In einem Beitrag im FAZ Einspruch erläutern die Rechtanwälte Stephan Eilers und Alexander Schwahn, wie das Steuerrecht eine Unterstützung für durch die Corona-Krise angeschlagene Unternehmen darstellen könne, wie es aber auch noch verbessert werden müsse.

Justiz

BVerwG – Beteiligungsrecht bei Sonntagsarbeit: Am heutigen Mittwoch wird das Bundesverwaltungsgericht über die Klage der Landeskirche Sachsen auf Beteiligungsrechte Dritter bei Entscheidungen über sonntägliche Arbeit urteilen. Der beklagte Freistaat hatte die sonn- und feiertägliche Beschäftigung in einem Callcenter aufgrund einer Ausnahme nach § 13 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bewilligt, ohne die Landeskirche beteiligt zu haben. Die Vorinstanzen bejahten ein solches Beteiligungsrecht bereits. Es berichtet ausführlich zum Gegenstand der Klage lto.de (Tanja Podolski).

BGH – Dieselskandal: In der mündlichen Verhandlung im Prozess über die Schadensersatzklage eines VW-Kunden vor dem Bundesgerichtshof hat der Vorsitzende Richter Stephan Seiters erklärt, dass bereits der Kauf eines Dieselfahrzeugs mit manipulierter Abgassteuerung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW darstelle. Kläger ist im konkreten Fall ein Rentner, der 2014 einen gebrauchten VW Sharan bei einem Autohändler kaufte und nun von VW Rückzahlung des Kaufpreises verlangt. Das Gericht machte in seiner vorläufigen Einschätzung jedoch auch deutlich, dass der Kläger sich die gezogenen Nutzungen auf den Kaufpreis anrechnen lassen werden müsse. Die SZ (Angelika Slavik), die FAZ (Marcus Jung), das Hbl (Frank Drost), lto.de (Pia Lorenz) und zeit.de berichten.

OLG Köln zu Verkehrssicherungs- und Aufklärungspflichten: Laut eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln gelten die Verkehrssicherungs- und Aufklärungspflichten eines Sportstättenbetreibers gegenüber einem Sportler nur für den Schutz vor atypischen Gefahren und heimtückischen Objekten. Für normale Sportverletzungen hafte der Betreiber nicht. Eine solche Unfallgefahr beim Sport habe ein Sportler vielmehr selbst abzuschätzen. Wie lto.de erläutert, hatte sich ein Mann bei einer "aktiven Führung" durch das Sport- und Olympiamuseum Köln bei einem Standweitsprung Sehnenrisse in beiden Knien zugezogen und daraufhin den Betreiber verklagt.

LG Braunschweig zu myright: Der deutsche Rechtsdienstleister Financialright, welcher Betreiber der Onlineplattform myright.de ist, habe im Fall einer Schadensersatzklage für einen Schweizer VW-Kunden die Befugnisse für Inkassodienstleistungen überschritten. Die Abtretung möglicher Ansprüche eines Schweizer Klägers an Financialright sei deshalb nichtig. Dies teilte das Landgericht Braunschweig am Dienstag mit und wies damit die Klage gegen Volkswagen ab. Wie lto.de berichtet, geht es dabei grundsätzlich um die Zulässigkeit des Geschäftsmodells der Klageabtretung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Erfurt – Vergewaltigung durch Beamte: Wie spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet, hat vor dem Landgericht Erfurt der Prozess gegen zwei Polizeibeamte begonnen. Sie sollen im Dienst eine Frau in ihrer Wohnung vergewaltigt haben. Den 23 und 28 Jahre alten Angeklagten wird deshalb unter anderem Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Die Polizisten sagten aus, die Frau habe selbst die Initiative zu einvernehmlichem Sex ergriffen.

VG Koblenz zu Polizeieinsatzkosten: Die Kosten für einen Polizeieinsatz hat grundsätzlich der Besitzer der privaten Alarmanlage zu tragen, auch wenn im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar ist, warum diese einen Alarm auslöste. Dies geht, so lto.de, aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Die private Alarmanlage eines Ehepaars war ohne erkennbaren Grund ausgelöst worden, weshalb die Polizei ausrückte und später die Einsatzgebühren den Eheleuten in Rechnung stellte.

Klagen gegen BAMF-Handyauswertung: Wie die SZ, zeit.de und netzpolitik.org (Anna Biselli) berichten, haben vor den Verwaltungsgerichten in Berlin, Hannover und Stuttgart mehrere Geflüchtete gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Klage eingereicht. Damit wehren sie sich gegen die Auswertung von Handydaten durch das BAMF, welches sich Zugriff unter anderem auf die gespeicherten Kontakte, Fotos und Websites verschafft. Unterstützt werden die Kläger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Recht in der Welt

EGMR zu Visumsanträgen im Ausland: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt nicht für im Ausland bei einer Botschaft oder einem Konsulat eines Drittlands gestellte Visumsanträge. Dies geht aus einer nun veröffentlichten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor, meldet lto.de. Eine syrische Familie hatte in der belgischen Botschaft im Libanon ein Visum für Belgien beantragt, welches jedoch abgelehnt wurde, worauf sich die Familie auf eine Verletzung der EMRK berief.

EGMR zu Rüge an Rumänien: Die EU-Generalstaatsanwältin Laura Codruta Kövesi ist zu Unrecht von ihrem Posten als Leiterin der Antikorruptionsbehörde in Rumänien abgezogen worden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag und gab damit der Klägerin im Verfahren gegen ihr Heimatland Recht. Aufgrund von Kövesis Ermittlungen waren hochrangige Politiker wegen Korruption verurteilt worden, woraufhin die Regierung Kövesi vorzeitig als Leiterin absetzte. Laut der FAZ sah der EGMR in dieser Entlassung unter anderem einen Verstoß gegen die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit.

Ungarn – Ablehnung Istanbul-Konvention: Zwar hat Ungarn die Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen unterzeichnet. Aufgrund einer durch die Fidesz-Partei und die Christdemokraten unterstützte Erklärung der Regierung hat sich das Parlament nun aber geweigert, diese zu ratifizieren, so zeit.de.

Sudan – Gesetz gegen Genitalverstümmelung: Der Ministerrat im Sudan hat ein Gesetz angenommen, welches die sogenannte Beschneidung weiblicher Genitalien unter Strafe stellt. Nun muss noch der Souveräne Rat das Gesetz bestätigen. Genitalverstümmelung von Frauen ist bereits in 27 Ländern Afrikas verboten. Es berichtet die taz (Ilona Eveleens).

 

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lto/ali

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Mai 2020: BVerfG urteilt gegen EZB und EuGH / BGH verhandelt gegen Volkswagen / Geflüchtete klagen gegen BAMF . In: Legal Tribune Online, 06.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41520/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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