Die juristische Presseschau vom 15. August 2017: Libyen gegen See­not­retter / Lesen als Sank­tion / Römi­sches Recht im AfD-Pro­gramm

15.08.2017

Justiz

OLG Dresden zu Anti-Nazi-Demo: Das Oberlandesgericht Dresden hat den Freispruch für Tim H. bestätigt, dem vorgeworfen worden war, bei einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden 2011 zum Durchbrechen einer Polizeiabsperrung aufgerufen und Beamte beleidigt zu haben. In einem ersten Verfahren war der Mitarbeiter der Linkspartei wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die taz (Michael Bartsch) und spiegel.de berichten über den Ausgang des Verfahrens.

LG Krefeld zu Colonia-Dignidad-Arzt: Das Urteil gegen den ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, kann in Deutschland vollstreckt werden. Das hat das Landgericht Krefeld laut spiegel.de (Martin Knobbe) entschieden. Hopp war 2004 in Chile wegen Beihilfe zu sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung in mehreren Fällen zu fünf Jahren und einem Tag Gefängnis verurteilt worden und anschließend nach Deutschland geflohen. Laut dem Landgericht entsprach das Verfahren in Chile rechtsstaatlichen Standards.

AG München zu Lesen als Strafe: Das Amtsgericht München hat einen 19-Jährigen zu 20 Stunden Lesen verurteilt. Der Heranwachsende hatte sein Nummernschild wiederholt in einem zu flachen Winkel am Motorrad angebracht, so dass es schlecht zu erkennen war. Die "Leseweisung" und wie sie umgesetzt wird, beschreiben lawblog.de (Udo Vetter) und lto.de.

EuGH zu Fristen im Dublin-Verfahren: Der Rechtswissenschaftler Paul McDonough analysiert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu den Fristen im Dublin-Verfahren von Juli diesen Jahres. Der Gerichtshof habe zwei wichtige Regeln aufgestellt: Erstens könnten sich Asylbewerber vor Gericht auf den Ablauf der Fristen berufen, zweitens beginne die erste dreimonatige Frist zu laufen, wenn die zuständige Behörde ein Dokument zur Kenntnis nimmt, aus dem hervorgeht, dass der Asylbewerber um internationalen Schutz nachsucht.

BFH zu Männerverein: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) befasst sich jetzt auch mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem festgestellt wurde, dass eine Freimaurerloge nicht gemeinnützig ist, weil sie keine Frauen aufnimmt. Dies hat Fragen nach der künftigen Behandlung von anderen Organisationen, wie  Burschenschaften und Schützenbruderschaften, aufgeworfen. In dem Beitrag kommt auch Rechtsanwalt Stefan Winheller zu Wort, der die Aufregung für aufgebauscht hält. Wenn es einen sachlichen Grund für den Ausschluss eines Geschlechts gebe oder der Verein nach außen wirke, sei nicht mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit zu rechnen.

Asylklagen vor Verwaltungsgerichten: Die Verwaltungsgerichte erleben derzeit einen erheblichen Anstieg der Klagen gegen Asylbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Anzahl der Klagen werde sich in diesem Jahr voraussichtlich auf 200.000 verdoppeln. lto.de lässt den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, zu Wort kommen, der eine Änderung des Rechtsmittelrechts vorschlägt, um umstrittene Fragen schneller vom Bundesverwaltungsgericht klären zu lassen. Die FAZ (Reiner Burger) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf besucht, an dem insbesondere die Zahl der Klagen von Syrern, die eine Flüchtlingsanerkennung begehren, zugenommen hat. Dessen Präsident Andreas Heusch bemängelt auch eine mangelhafte Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen, wie zuletzt im Fall der Familie Bivsi, die nach einer Abschiebung wieder einreisen durfte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. August 2017: Libyen gegen Seenotretter / Lesen als Sanktion / Römisches Recht im AfD-Programm . In: Legal Tribune Online, 15.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23947/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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