Die juristische Presseschau vom 19. April 2017: Sit­ten­wid­riger Ehe­ver­trag / Luft­ge­wehr gegen Lärm / StA zu Cum-Ex

19.04.2017

Der BGH bestätigt die Rechtsprechung zu sittenwidrigen Eheverträgen. Außerdem in der Presseschau: taz-Sieg in Karlsruhe, mit einem Luftgewehr gegen Ruhestörung, Durchbruch für Cum-Ex-Ermittler und Bushido gegen Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

Thema des Tages

BGH zu Ehevertrag: In einem nun veröffentlichten Beschluss hat der Bundesgerichtshof die bereits unterinstanzlich festgestellte Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags bestätigt. Im Fall hatten die Ehepartner zwei Jahre nach der Hochzeit vereinbart, bei einer Scheidung auf Unterhalt, den Ausgleich von Rentenansprüchen und eine Aufteilung des ehelichen Zugewinns verzichten zu wollen. Sämtliche dieser Punkte wären nach den höchstrichterlich zu Eheverträgen entwickelten Grundsätzen "an sich zulässig" gewesen, erläutert die SZ (Wolfgang Janisch). Bei der anzustellenden Gesamtbetrachtung sei aber zu berücksichtigen gewesen, dass die Ehe bei Vertragsschluss bereits bestand. Zum anderen hätten auch die Umstände des Vertragsschlusses "eine auf ungleichen Verhandlungspositionen basierende einseitige Dominanz eines Ehegatten" belegt. Die jetzige Entscheidung folge einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2001 die Möglichkeit einer Inhaltskontrolle von Eheverträgen eröffnet habe.

Rechtspolitik

Kartellschadensersatz: In wenigen Tagen tritt das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Kartellschadensersatzrichtlinie in Kraft. Rechtsanwalt Kim Lars Mehrbrey wundert sich auf lto.de, warum der Gesetzgebungsprozess wenig öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr. Immerhin erhielten Kartellopfer durch die Neuregelung weitaus umfassendere Rechte zur Informationsbeschaffung bei gegnerischen Parteien und Dritten als im nationalen Zivilprozessrecht bislang vorgesehen.

Hartz IV: Ein Gutachten von Heinrich Alt, früher im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, spricht sich für erhebliche Vereinfachungen bei der Gewährung von "Hartz-IV"-Leistungen aus. Ob die hierzu unter anderem vorgeschlagene konsequente Digitalisierung angesichts ständig wechselnder rechtlicher Grundlagen der Komplexität gerecht werde, sei aber fraglich. Die SZ (Thomas Öchsner) berichtet.

Steuerreform: Alexander Hagelüken (SZ) spricht sich in einem Kommentar für eine umfassende Steuerreform aus. Hierzu gehöre eine "stärkere Beanspruchung der Hochverdiener" durch Anpassung der Grenzwerte für Spitzensteuersätze. In grundsätzlicher Hinsicht sei "eine ernsthafte Debatte darüber" geboten, welche steuerfinanzierten staatlichen Aufgaben wirklich nötig seien und welche Vergünstigungen ihren Zweck inzwischen verfehlten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. April 2017: Sittenwidriger Ehevertrag / Luftgewehr gegen Lärm / StA zu Cum-Ex . In: Legal Tribune Online, 19.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22640/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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