Die juristische Presseschau vom 11. Mai 2016: Glei­cher Lohn für gleiche Arbeit / Mehr Zeit für die Steuer/ Beweis­last­um­kehr für Tier­ärzte

11.05.2016

Die Koalition hat sich nach langer Diskussion auf einen Gesetzentwurf zur Leiharbeit geeinigt. Außerdem in der Presseschau: Frist zur Abgabe der Steuererklärung wird verlängert und BGH zur Haftung bei tierärztlichen Fehlern.

Thema des Tages

Leiharbeit/Werkverträge: Die Koalition hat sich auf Neuregelungen zur Leiharbeit und zu Werkverträgen geeinigt. Nach monatelangen Diskussionen liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor, der sowohl von der Union als auch von der SPD getragen wird. Ein bereits im vergangenen Jahr vorgelegter Gesetzentwurf scheiterte noch am Widerstand der CSU. Künftig sollen Leiharbeiter höchstens 15 Monate im selben Betrieb beschäftigt werden dürfen, nach neun Monaten sollen sie den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. Die Einigung vermelden u.a. bild.de (Wolfgang Emrich) und spiegel.de.

Rechtspolitik

Einkommensteuer: Künftig sollen die Steuerzahler mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung haben, die Fälligkeit soll von Ende Mai um zwei Monate auf Ende Juli verschoben werden. Diejenigen, die diese verlängerte Frist jedoch verpassen, müssen mit höheren Strafzuschlägen rechnen. Darauf haben sich die Finanzexperten der Koalition geeinigt, berichtet die SZ (Guido Bohsem). Die Neuregelung soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden.

§ 175 StGB aF: Die SZ (Heribert Prantl) erinnert an die zögerliche Abschaffung des § 175 StGB durch die Bundesrepublik. Erst 1994 wurde die Norm, die sexuelles Verhalten zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, ersatzlos gestrichen. Die zuvor erfolgten Verurteilungen sind jedoch nicht aufgehoben worden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat jetzt ein Rechtsgutachten vorgestellt, aus dem sich nicht nur das Recht, sondern die Pflicht des Staates zur Rehabilitierung der verurteilten Männer ergibt.

Kindschaftsrecht: Die FAZ (Mona Jaeger) stellt die Frage, ob das so genannte Residenzmodell, nach dem Kinder nach einer Trennung der Eltern bei einem Elternteil leben und das andere Elternteil lediglich am Wochenende oder in den Ferien besuchen, noch zeitgemäß ist. In Skandinavien sei das Wechselmodell, bei dem die Kinder bei beiden Elternteilen jeweils ihren Wohnsitz haben, die Regel, heißt es im Beitrag. Das Bundesfamilienministerium hat jetzt eine Studie in Auftrag gegeben, die das Kindeswohl bei unterschiedlichen Formen des Umgangsrechts untersuchen soll. Aus dem Bundesjustizministerium sei jedoch zu hören, dass eine Reform der entsprechenden Regelungen derzeit nicht auf der Agenda stehe.

Mietpreisbremse: Über die Berliner Erfahrungen mit der Mietpreisbremse berichtet die taz (Juliane Wiedemeier). Bisher habe die "bremsende" Wirkung noch nicht eingesetzt, wird der Berliner Stadtentwicklungssenator Geisel zitiert. Berlin wolle daher gemeinsam mit Hamburg und Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Regelung starten. So soll beispielsweise der Vermieter verpflichtet werden, den Nachmieter über die Miete des Vormieters zu unterrichten.

Korruption im Gesundheitswesen: Mit den Strafvorschriften zur Korruption befasst sich in der FAZ Rechtsanwalt Felix Rettenmaier. Er befürchtet, dass die neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen zu erheblichen Unsicherheiten führen und die Anwendung und Auslegung der Vorschriften den Staatsanwaltschaften, Gerichten und der Rechtswissenschaft überlassen bleibt. Es werde noch einige Zeit nach dem Inkrafttreten dauern, bis die Konturen klar erkennbar seien.

Verbraucherstreitbeilegung: Die Rechtsanwälte Tobias Bomsdorf und Helen Braun weisen in der FAZ auf die neuen, durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz eingeführten Informationspflichten für Unternehmer hin. Danach müssen ab 2017 die Verbraucher darüber informieren, ob sie im Streitfall zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit sind und welche Schlichtungsstelle zuständig ist. Nach Ansicht der Autoren ist die Grundidee des Gesetzes zwar nachvollziehbar, einzelne Details scheinen jedoch nicht zu Ende gedacht.

Datenschutzgrundverordnung: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) weist auf die Veröffentlichung der Datenschutzgrundverordnung im Amtsblatt der EU am 4. Mai 2016 hin. Ab dem zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung beginnt die zweijährige Übergangsfrist, die es Unternehmen ermöglichen soll, sich auf die Neuregelung einzustellen.

Justizministerium Baden-Württemberg: Als "Ministerium für Allerlei" bezeichnet die SZ (Josef Kelnberger) das Justizministerium Baden-Württembergs, das nach dem Abschluss der dortigen Koalitionsverhandlungen künftig auch für Europapolitik und Tourismus zuständig sein wird. Designierter Justiz-, Europa- und Tourismusminister ist der ehemalige CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Mai 2016: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit / Mehr Zeit für die Steuer/ Beweislastumkehr für Tierärzte . In: Legal Tribune Online, 11.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19344/ (abgerufen am: 21.05.2024 )

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