Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. April 2017: Debatte um Islam­ge­setz / Meineid-Pro­zess gegen Mollath-Freund / Selbst­kor­rektur bei Vene­zuelas oberstem Gericht

03.04.2017

CDU-Politiker fordern ein Gesetz nur für den Islam. Außerdem in der Presseschau: Ein Unterstützer von Justizopfer Gustl Mollath ist angeklagt, Gericht in Venezuela nimmt Entmachtung des Parlaments zurück.

Thema des Tage

Islamgesetz: CDU-Vize Julia Klöckner fordert ein Islamgesetz, das unter andrem die Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland verbieten soll. Außerdem soll in Moscheen nur noch deutsch gepredigt werden und ein Moscheeregister angelegt werden. Kritiker wie Hamburgs Regierender Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) halten die Vorschläge für verfassungswidrig. Die Montags-SZ zeichnet die Debatte nach.

Rechtspolitik

Pflegekinder: Die FAS (Julia Schaaf) und die Montags-taz (Barbara Dribbusch) stellen einen Gesetzentwurf aus dem Bundesfamilienministerium vor, der Pflegekindern mehr Kontinuität sichern soll. Wenn sich abzeichne, dass eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie nicht möglich sei, soll das Familiengericht den Verbleib in der Pflegefamilie anordnen können.

Familiensplitting: Heribert Prantl (Montags-SZ) plädiert im Leitartikel für die Ersetzung des steuerlichen Ehegattensplittings durch ein Familiensplitting. Die steuerliche Bevorzugung der Ehe sei heute eine grobe Benachteiligung der Familie.

Kinderrechte: Die Montags-taz (Christian Rath) stellt einen Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen vor, der am Freitag in den Bundesrat eingebracht wurde. In Artikel 6 des Grundgesetzes sollen Grundgedanken der UN-Kinderrechtskonvention als Kindergrundrechte verankert werden. Der Antrag sei (entgegen einer Absprache der Länder) passend zum NRW-Wahlkampfstart eingebracht worden.

Erweiterte DNA-Auswertung: Wie die Samstags-BadZ (Sebastian Kaiser/Franz Schmider) berichtet, ist Baden-Württemberg am Freitag im Bundesrat damit gescheitert, einen Gesetzentwurf zur erweiterten Nutzung von DNA-Spuren im Eilverfahren auf den Weg zu bringen. Der Entwurf, der vorsah, künftig auch Hinweise auf Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe sowie Alter potenzieller Straftäter anhand von DNA-Spuren zu bestimmen und bei Ermittlungen nutzen zu können, muss nun erst einmal in den Rechts- und Innenausschuss des Bundesrats.

Kein Selfie in der Wahlkabine: Nach einer Änderung des § 56 Bundeswahlordnung habe der Wahlvorstand künftig "einen Wähler zurückzuweisen", der "für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt" hat, so zeit.de. Dadurch solle das Wahlgeheimnis besser geschützt werden. Das Hochladen eines Fotos vom eigenen Wahlzettel ins Internet sei aber nicht strafbar.

NetzDG: netzpolitik.org (Markus Reuter) sammelt Kritik von Verbänden, darunter Bürgerrechtsorganisationen und Juristenverbände, am von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplanten Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Für das Handelsblatt-Rechtsboard befasst sich Rechtsanwalt André Zimmermann mit der am vergangenen Samstag in Kraft getretenen Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Er erläutert verschiedene "erhebliche Änderungen", teilweise ohne Übergangsfristen, für Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen, so etwa die neue Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. April 2017: Debatte um Islamgesetz / Meineid-Prozess gegen Mollath-Freund / Selbstkorrektur bei Venezuelas oberstem Gericht . In: Legal Tribune Online, 03.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22543/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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