Schlachtbetrieb vorm VG Minden: Ein Verbot, das es gar nicht gab

15.08.2023

Im Corona-Sommer 2020 machte die Schließung des Schlachthofs Tönnies bundesweit Schlagzeilen. Für den größten Fleischverarbeiter in Deutschland ging es nun vor dem VG Minden aber nicht erfolgreich aus.

Im Streit um die Schließung von Deutschlands größtem Schlachthof in der Corona-Pandemie hat Tönnies eine Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht (VG) Minden wies am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung die Klage gegen Teile der Schließungsverfügung ab. Tönnies hatte bereits kurz vor dem Termin einen Teil der Klage zurückgezogen. Der jetzt zu verhandelnde Rest bezog sich nicht mehr auf die Schließung des gesamten Schlachthofs, sondern nur noch auf die Einschränkungen für eine Speditionstochter.

Der Kreis Gütersloh hatte im Juni 2020 nach einem Hochschnellen der Infektionszahlen im Kreis und unter den Beschäftigen des Fleischverarbeitungsbetriebs den Betrieb untersagt, der Fall machte bundesweit Schlagzeilen. Dagegen hatte das Unternehmen mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück in Ostwestfalen umgehend Klage erhoben. Vor der Verhandlung hatte Tönnies im Juli 2023 auf einen Teil der Klage verzichtet und sich auf die Einschränkung bei einer Tochterfirma konzentriert. Die transportiert als Speditionsunternehmen Waren von Tönnies und auch von anderen Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Rheda-Wiedenbrück haben.

Tönnies hatte moniert, dass der Kreis dem Unternehmen untersagt hatte, Fahrer und Lastwagen dieser Firma auch von außerhalb des Betriebsgeländes einzusetzen. Zumindest hatte es das Unternehmen so aus mündlichen Verfügungen und Absprachen mit dem Kreis verstanden und wollte gegen ein solches Verbot vorgehen.

Dafür, dass so ein Verbot vom Kreis aber wirklich erlassen worden war, konnte das VG keine Belege finden - und wies auch die restliche Klage entsprechend ab. Es habe keine rechtswidrige Verfügung dieser Art gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Jörg Korte am Dienstag.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schlachtbetrieb vorm VG Minden: Ein Verbot, das es gar nicht gab . In: Legal Tribune Online, 15.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52489/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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