Organspende-Skandal: Auflagen gegen angeklagten Arzt gelockert

07.01.2014

Nachdem er kurz vor den Weihnachtstagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hat das LG Göttingen nun die Meldeauflagen für den angeklagten Arzt im Organspendeskandal gelockert. Er war am Montag pünktlich zur Fortsetzung des Prozesses erschienen.

Der im Transplantations-Prozess angeklagte Arzt kann sich ab sofort innerhalb Deutschlands frei bewegen. Das Landgericht (LG) Göttingen habe die Meldeauflagen gelockert, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Entgegen den Befürchtungen der Staatsanwaltschaft hatte der nach elf Monaten gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassene Mediziner die Weihnachtszeit nicht zur Flucht in Ausland genutzt.

Der frühere Chef der Göttinger Transplantationsmedizin muss sich jetzt nur noch zweimal pro Woche statt zweimal täglich bei der Polizei melden. Statt nur im Kreis Göttingen darf er sich im ganzen Bundesgebiet aufhalten. Der in Israel geborene Arzt musste 500.000 Euro Kaution hinterlegen und seine Reisedokumente abgeben. Kurz vor Weihnachten wurde er nach elfmonatiger Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht hatte ihm aber in Aussicht gestellt, dass er mit einer Haftstrafe rechnen müsse. Dem Transplantationsmediziner wird versuchter Totschlag in elf und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen vorgeworfen.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Organspende-Skandal: Auflagen gegen angeklagten Arzt gelockert . In: Legal Tribune Online, 07.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10581/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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