LG Berlin
Einfuhrbestimmungen für Arzneimittel müssen Urlaubern mitgeteilt werden
27.10.2011
Die Aufklärungspflicht ergebe sich daraus, dass der Veranstalter nach Treu und Glauben gehalten ist, den Vertragspartner auf alle leicht erkennbaren Umstände hinzuweisen, die den Vertragszweck vereiteln könnten. Wegen Verletzung dieser Grundsätze hat die Zivilkammer 38 des Landgerichts (LG) Berlin einen Reiseveranstalter zur teilweisen Rückzahlung der Reisekosten als Schadensersatz verurteilt (Urt. v. 10.10.2011, Az. 38 O 43/11).
Der Kunde hatte eine Pauschalreise nach Dubai für sich und seine Familie gebucht und bezahlt. Als er vor der Abreise von einem grundsätzlichen Einfuhrverbot für zahlreiche Medikamente in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) erfuhr, kündigte er den Vertrag und focht ihn hilfsweise an mit der Begründung, seine Frau sei auf die Einnahme bestimmter Medikamente angewiesen, deren Einfuhr in die VAE nicht sichergestellt sei. Bei pflichtgemäßem Hinweis durch den Veranstalter hätte er die Reise nicht gebucht oder sich jedenfalls rechtzeitig um ein Attest für seine Frau gekümmert.
Dem ist das LG mit der Begründung gefolgt, der Veranstalter hätte Hinweise auf Probleme mit der Medikamenteneinfuhr ohne Probleme auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden können und den Kunden entsprechend warnen müssen.
Allerdings treffe den Kunden ein Mitverschulden, so das LG: Auch er hätte sich in Kenntnis der Krankheit seiner Frau eigenständig um Einfuhrbestimmungen kümmern müssen. Das Mitverschulden des Kunden bewertete das Landgericht mit einem Drittel.
tko/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
OLG Koblenz: Reiseveranstalter haftet für Hundeangriff
BGH: Haftung von Reiseveranstaltern
Kreuzfahrt abgesagt: Entschädigungsansprüche auch für Mitreisende
Zitiervorschlag
, LG Berlin: Einfuhrbestimmungen für Arzneimittel müssen Urlaubern mitgeteilt werden. In: Legal Tribune ONLINE, 27.10.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4667/ (abgerufen am 23.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Verfassungsrichterin Monika Hermanns im..."Mutwillensgebühr ist beste Alternative"
Veranstaltungen und Seminare
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren