Kanzleien: Graf von Westphalen berät Carlsberg Deutschland

mbr/LTO-Redaktion

05.01.2011

Nach mehrmonatigen Verhandlungen mit verschiedenen Bietern veräußerte die Carlsberg Deutschland GmbH zum 1. Januar 2011 die Feldschlößchen Brauerei an die Frankfurter Brauhaus GmbH. Beraten wurde sie dabei von der Kanzlei Graf von Westphalen.

Als Gründe für den Verkauf der über 150 Jahre alten Brauerei wurden die "schwierige und schwer berechenbare Situation im Biermarkt und die damit verbundene Ertragssituation" genannt. Schließlich wolle sich Carlsberg künftig auf seine fünf Kernmarken Carlsberg, Holsten, Lübzer, Duckstein und Astra konzentrieren. Für die Zukunft vereinbarten die Carlsberg Deutschland GmbH und die Frankfurter Brauhaus GmbH eine umfassende Kooperation in Dresden in den Bereichen Abfüllung, Logistik und Vertrieb.

In enger Zusammenarbeit mit dem Leiter der Rechtsabteilung von Carlsberg Deutschland, Herrn Matthias Restorff, beriet Dr. Dominik Ziegenhahn, Partner bei Graf von Westphalen, die Verkäuferin umfassend bei dem Verkaufsverfahren. Unterstützt wurde er durch den Arbeitsrechtler Dr. Malte Evers, Partner bei Graf von Westphalen, und den weiteren Gesellschaftsrechtler, Florian Puschmann, Rechtsanwalt bei Graf von Westphalen.

Die steuerliche Beratung der Transaktion wurde auf Seiten der Verkäuferin von Pricewaterhouse-Coopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernommen. Die Käuferin wurde von Rechtsanwalt André Eggert von Eggers Malmendier Rechtsanwälte beraten.

Graf von Westphalen betreut die Carlsberg Deutschland GmbH nach eigenen Angaben bereits seit 2005 umfassend in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht/M&A, Wettbewerbs- und Markenrecht, Arbeitsrecht, Lebensmittelrecht und Prozessrecht.

Zitiervorschlag

mbr/LTO-Redaktion, Kanzleien: Graf von Westphalen berät Carlsberg Deutschland . In: Legal Tribune Online, 05.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2276/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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