Hessen hebt Altersbeschränkung auf : Bürgermeister mit 18

27.03.2015

In Hessen gilt künftig nur noch ein Mindestalter von 18 Jahren für Bürgermeister, die anderen Altersbegrenzungen wurden aufgehoben. Der Landtag verabschiedete mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungskoalition am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz.

Bisher galt für Bürgermeister und Landräte ein Mindestalter von 25 Jahren, das Höchstalter lag bei den Bürgermeistern bei 71 Jahren.

Die SPD kritisierte, es sei nicht logisch, dass jemand mit 18 Jahren Oberbürgermeister werden könne, aber nicht Abgeordneter im Landtag. Dort liegt die Altershürde bei 21 Jahren. Die Linke bemängelte, dass die Überversorgung der Beamten nicht beendet sei.

Zugleich wurden die Pensionen beschnitten. Künftig erhalten Bürgermeister oder Dezernenten die Altersvorsorge nur dann, wenn sie acht Jahre im Amt waren. Kommunale Wahlbeamte werden für sechs Jahre gewählt. Beim Ausscheiden müssen diese für den vollen Anspruch auf das Ruhegeld 55 Jahre alt sein. Im ersten Entwurf war noch von 60 Jahren die Rede. Mit der Herabsetzung kam Schwarz-Grün den kommunalen Spitzenverbänden entgegen. Bisher gab es gar keine Altersregelung für das Ruhegeld.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

 

Zitiervorschlag

Hessen hebt Altersbeschränkung auf : Bürgermeister mit 18 . In: Legal Tribune Online, 27.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15088/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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