Geldauflagen: Gutes Geld für Hilfsorganisationen

05.02.2013

Staatsanwälte und Gerichte verhängen jedes Jahr Geldauflagen in Millionenhöhe. Davon profitieren gemeinnützige Organisationen, zunehmend aber auch die Landeskassen. Ohne die Gelder stünde manche Hilfsorganisation ärmer da und könnte einige soziale Projekte nicht verwirklichen. Bei der Verhängung der Geldauflagen können die Richter frei entscheiden, welche Organisation sie begünstigen.

Wenn Staatsanwälte und Gerichte Geldauflagen verhängen, fließen diese an die Landeskasse und an gemeinnützige Vereine. In Sachsen-Anhalt ging es im Jahr 2011 um insgesamt gut 3,4 Millionen Euro, wie das Justizministerium in Magdeburg der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. Davon hätten gemeinnützige Einrichtungen rund eine Million Euro bekommen, die Landeskasse 2,35 Millionen. Seit dem Jahr 2010 fließen laut Ministerium wachsende Beträge an das Land. Die vergleichsweise geringen Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen schwankten leicht.

Die Geldauflagen müssen bezahlt werden, etwa wenn ein Staatsanwalt ein Verfahren vorläufig einstellt oder ein Gericht eine Strafe zur Bewährung aussetzt. Wer das Geld bekommt, darüber darf jeder Richter und Staatsanwalt selbst entscheiden. Entscheidungshilfe bietet eine Liste von Vereinen und Organisationen, die am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg geführt wird.

Organisationen verschicken Bittschreiben

Alles in allem stünden derzeit 1.250 mögliche Empfänger auf der Liste, hieß es beim OLG. Rund 100 kämen jährlich hinzu. "Wer mehrere Jahre keine Zuwendungen bekommt, fällt wieder raus", hieß es weiter. Wer Geld erhalten hat, muss regelmäßig nachweisen, wie er es verwendet hat. Das Justizministerium wies darauf hin, dass die Liste nicht als Empfehlung der Einrichtungen dienen soll, sondern lediglich als Information. "Geldauflagen können auch gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen werden, die nicht auf der Liste sind."

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg arbeitet mit einer Liste von 50 bis 60 möglichen Empfängern. Darauf stünden etwa soziale Hilfswerke, Vereine, die sich um Straffällige kümmern, sowie Sport- und Schulvereine und Hospize, sagte Sprecher Uwe Hornburg. Von Zeit zu Zeit gebe es Post von den Organisationen. "Die machen ein bisschen Reklame für sich und wollen sich in Erinnerung bringen", sagte Hornburg.

Richter Michael Steenbuck vom Landgericht Stendal berichtete von regelmäßigen Bettelbriefen aus seiner Zeit als Strafrichter. "Es sind vorgedruckte Überweisungsträger dabei oder Aufkleber, die man dem Angeklagten auf den Beschluss kleben kann, samt Bankverbindung." Zwei bis drei Bittschreiben von Organisationen bestätigt auch der Sprecher des Amtsgerichts Halle, Werner Budtke.

Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr vielfach bedacht

Wohin das Geld dann fließt, ist sehr unterschiedlich. Es gebe Richter und Staatsanwälte, die bei einem Verkehrsdelikt den Betrag an eine Organisation zahlen lassen, die in diesem Bereich arbeitet. Ähnliches gelte für Drogendelikte oder Körperverletzung, sagte die Sprecherin des Justizministeriums, Ute Albersmann. Andere suchten die Empfängerorganisationen nach anderen Aspekten aus.

Warum die Summen, die an den Staat fließen, steigen, konnte sie nicht erklären. Steenbuck hält es für möglich, dass das Kostenbewusstsein der Richter gestiegen ist und sie auf diese Weise versuchen, die hohen Kosten von Strafverfahren ein Stück weit einzudämmen. Steenbuck und Hornburg berichteten, dass Richter und Staatsanwälte vielfach Organisationen aussuchten, die zum Delikt passen oder in der Region aktiv sind. Das macht auch Werner Budtke vom Amtsgericht Halle meist so. Oft frage er aber auch die Beschuldigten, wen sie gern unterstützen wollten. "Das fördert die Bereitschaft zu zahlen."

Vielfach bedacht wird etwa der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Dessen stellvertretender Vorsitzender der Landessektion Sachsen-Anhalt, Johann Michael Borchers, betonte: "Die Gelder fließen in Präventionsprojekte für junge Menschen." Ziel des Vereins sei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu steigern. "Wir sind wesentlich auf die Gelder angewiesen. Wenn sie nicht wären, könnten wir als Verein nicht weiterarbeiten", sagte Borchers.

Dörthe Hein/dpa

Zitiervorschlag

Geldauflagen: Gutes Geld für Hilfsorganisationen . In: Legal Tribune Online, 05.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8099/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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