Nach Zurückweisung durch EuGH: Polens Oberstes Gericht: Dis­zi­p­li­nar­kammer nicht unab­hängig

05.12.2019

Kürzlich entschied der EuGH, dass Polens Oberstes Gericht selbst entscheiden muss, ob die von der PiS-Regierung geschaffene Disziplinarkammer unabhängig ist. Nun kam es zu einem Ergebnis: Sie ist es nicht.

Im Streit um die Justizreformen in Polen hat das Oberste Gericht des Landes die neu geschaffene Disziplinarkammer für nicht rechtens erklärt. Die Kammer erfülle nicht die Anforderungen des europäischen und damit auch nicht die des polnischen Rechts, hieß es in der Begründung am Donnerstag.

Erst im November hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Angelegenheit zurück an das Oberste Gericht in Polen verwiesen. Das Oberste Gericht hatte seinerzeit den EuGH eingeschaltet, da es Zweifel an der Unabhängigkeit der Disziplinarkammer hatte. Aus Sicht von Kritikern hat die nationalkonservative PiS-Regierung in Warschau in den vergangenen Jahren systematisch die Möglichkeiten zu politischer Einflussnahme auf das Justizsystem erweitert.

Die Disziplinarkammer ist ein Schlüsselelement der von der PiS initiierten Justizreformen. Die neue Kammer wurde bislang mit zehn Mitgliedern besetzt; die meisten sind Staatsanwälte aus der Umgebung von Justizminister Zbigniew Ziobro und andere PiS-nahe Juristen. Die Disziplinarkammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen.

Nicht unabhängig von Parlament und Regierung

Ernannt werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom Präsidenten der Republik, ausgewählt vom Landesjustizrat. Dieser soll eigentlich die Unabhängigkeit der Richter garantieren. Früher hatten in ihm Richter die Mehrheit, die von anderen Richtern gewählt wurden. Doch seit der PiS-Justizreform Ende 2017 werden die Mitglieder des Landesjustizrats vom Parlament gewählt.

Das Oberste Gericht argumentierte nun, der Landesjustizrat sei nicht ausreichend unabhängig von Parlament und Regierung. Daher sei auch die Disziplinarkammer nicht als unabhängiges Organ der Justiz anzusehen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Zurückweisung durch EuGH: Polens Oberstes Gericht: Disziplinarkammer nicht unabhängig . In: Legal Tribune Online, 05.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39085/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen