BVerfG
Verhandlung über Gentechnikgesetz
22.06.2010
Im Rahmen des vom Land Sachsen-Anhalt angestrengten Normenkontrollverfahrens betreffend mehrere Vorschriften des Gentechnikgesetzes (GenTG) vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) standen bei dem Verhandlungstermin am Mittwoch allgemeine Stellungnahmen auf dem Programm.
Erörtert wurden der Nutzen und die Risiken des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen, die Forschung mit solchen Organismen und deren Nutzung in der Landwirtschaft, Industrie und Lebensmittelwirtschaft.
Während der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter die Spitzenstellung der deutschen Pflanzenzüchter aufgrund der angefochtenen gesetzlichen Regelungen in Gefahr sieht, wies die Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz Beate Jessel darauf hin, dass die Übertragung veränderten Erbgutes zu "nicht absehbaren Auswirkungen auf Ökosysteme führen" könne.
Gegenstand des Normenkontrollverfahrens sind vor allem das Standortregister und die verschuldensunabhängige Haftung von Gentechnik-Landwirten für die Vermischung benachbarter, nicht mit Gentechnik behandelter Ernten. Das Land Sachsen-Anhalt sieht in den Regelungen eine verfassungswidrige Beschränkung zu Lasten der Unternehmer, die gentechnisch verändertes Saatgut verwenden möchten.
Mehr auf dazu auf LTO.de:
BVerfG zum Gentechnikgesetz: Zwischen EU, Gentechnikbauern und Öko-Landwirten
Zitiervorschlag
dpa/pl/LTO-Redaktion, BVerfG: Verhandlung über Gentechnikgesetz. In: Legal Tribune ONLINE, 22.06.2010, http://www.lto.de/persistant/a_id/802/ (abgerufen am 24.05.2012)
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