Ausschuss für Arbeit und Soziales
Experten bestätigen Reformbedarf im Tarifvertragsgesetz
06.02.2012
Die 50-Prozent-Klausel im Tarifvertragsgesetz besagt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Tarifverträge auf Antrag der Tarifparteien für allgemeinverbindlich erklären kann, wenn erstens ein öffentliches Interesse daran besteht und zweitens die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Personen beschäftigen.
SPD, Linke und Grüne wollen dieses System der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) reformieren, um in mehr Branchen als bisher Mindestlohnstandards beziehungsweise Mindestlöhne durchzusetzen. Die 50-Prozent-Hürde halten sie angesichts der sinkenden Tarifbindung in Deutschland für nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus plädieren sie für eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) auf alle Branchen.
Kritisch bewerteten einige Experten den Vorschlag, das AEntG auf alle Branchen auszudehnen. Jan Dannenbring vom Zentralverband des Deutschen Handwerks bezeichnete dies als "überflüssig". Bereits jetzt hätten die einzelnen Wirtschaftsbranchen die Möglichkeit, die Aufnahme in das AentG zu beantragen und ihre Tarifverträge über das Gesetz über den Weg der AVE erstrecken zu lassen, sagte er.
hib/CHE/age/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, Ausschuss für Arbeit und Soziales: Experten bestätigen Reformbedarf im Tarifvertragsgesetz. In: Legal Tribune ONLINE, 06.02.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5507/ (abgerufen am 24.05.2012)
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