Amoklauf von Winnenden
Anklage wegen Waffenbesitzes gegen Vater des Täters zugelassen
06.05.2010
Zu der von Hinterbliebenen und Angehörigen der Opfer des Amoklaufs geforderten Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung kam es damit nicht.
Der jugendliche Täter hatte im März vergangenen Jahres mit der Pistole seines Vaters an seiner ehemaligen Schule 15 Menschen und sich selbst erschossen.
Zitiervorschlag
dpa/nbu/LTO-Redaktion, Amoklauf von Winnenden: Anklage wegen Waffenbesitzes gegen Vater des Täters zugelassen. In: Legal Tribune ONLINE, 06.05.2010, http://www.lto.de/persistent/a_id/481/ (abgerufen am 23.05.2013)
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