Abgeordnetenhaus Berlin: Kein Wahlrecht ab dem 16. Lebenjahr

14.05.2011

Das Wahlalter für das Berliner Landesparlament wird vorerst nicht von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf sind die Grünen am Donnerstag gescheitert.

Der Entwurf fand in einer namentlichen Abstimmung im Abgeordnetenhaus nicht die notwendige verfassungsändernde Zweidrittel-Mehrheit, obwohl die Regierungsfraktionen von SPD und Linken eigentlich eines Herabsetzung des Wahlalters befürworten.

Dafür votierten mit 23 Stimmen aber nur die Grünen, aus den Reihen von CDU und FDP kamen 46 Nein-Stimmen. Die rot-rote Koalition enthielt sich (72 Stimmen).

dpa/cla/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Abgeordnetenhaus Berlin: Kein Wahlrecht ab dem 16. Lebenjahr . In: Legal Tribune Online, 14.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3268/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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