Kaum einer weiß, wie Richter der obersten Gerichtshöfe ausgewählt werden. Auf welche Fähigkeiten kommt es an? Ist die Wahl politisch? Warum werden keine Verteidiger gewählt? Ex-Bundesrichter Thomas Fischer blickt auf das Auswahlverfahren.
Die Berliner Antisemitismusklausel schießt etwas über das Ziel hinaus, ist im Grundsatz aber rechtlich nicht nur zulässig, sondern sogar geboten. Denn Steuergelder für Antisemitismus darf es nicht geben, meint Patrick Heinemann.
Wenn jeder Faschist genannt werden darf, fallen echte Faschisten nicht mehr auf. Der gerichtliche Erfolg einer Spiegel-Autorin gegen den AfD-Politiker Brandner ist daher auch ein Sieg für die Debattenkultur, meint Felix W. Zimmermann.
Zwei Strafrechtslehrerinnen haben unter Berufung auf ihre Wissenschaft vorgeschlagen, die Strafzumessung bei Sexualstraftaten "grundsätzlich zu überdenken" und im Ergebnis: zu verschärfen. Was ist davon zu halten, Thomas Fischer?
"Wir haben da etwas vorbereitet" tat der Vorsitzende Richter nach dem Geständnis von Gil Ofarim kund. Das Verfahren wurde eingestellt, ohne Hinweis auf eine Verständigung. Deal ohne Absprache nach § 257c StPO? Geht das rechtlich, Thomas Fischer?
Auch wenn der Zweite Senat im Ergebnis nur geringfügig von dem Bundestagsbeschluss abwich, kritisierte er die schludrige Arbeit des Wahlprüfungsausschusses doch deutlich. Größere Sorgfalt hätte Zeit gespart und Vertrauen gestärkt.
Prozessvertreter der Schufa-Verfahren schreiben auf LTO zu den Folgen des EuGH-Urteils. Verbraucheranwalt Raphael Rohrmoser meint, der Mensch darf nicht zum Objekt eines Algorithmus degradiert werden. Alltagsgeschäfte seien nicht in Gefahr.
Der EuGH läutet nicht das Ende der Schufa ein. Sein Urteil könnte aber KI-basierte Entscheidungen stark beschränken – zu stark. Der Gesetzgeber muss handeln, meint Gregor Thüsing, selbst Prozessvertreter der Schufa vor dem EuGH.