Leserbriefe an LTO: Ihre Kom­men­tare in der KW 33

17.08.2018

Legal Tech und das Rechtsdienstleistungsgesetz: Wird Wenigermiete.de zum Präzedenzfall?

Ob Flugverspätung oder zu viel gezahlte Miete: Über Plattformen sollen Verbraucher ohne Kostenrisiko an ihr Geld kommen. Was die einen als Zugang zum Recht feiern, ist für die anderen ein Verstoß gegen das RDG. Nun könnte der BGH entscheiden.

 

Von: Burkhard Rauch

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass sich hier zumindest unsere Kammer der Sache angenommen hat. Eine entsprechende Beschwerde bei der Kammer durch mich war bislang leider unbeantwortet geblieben.

Ärgerlich ist es, dass zwischen der 67. Kammer und den Kammern 65. und 66. keine einheitliche Rechtsauffassung hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit der „Mietpreisbremse“ herbeigeführt werden konnte. Ich selbst habe das zweifelhafte Vergnügen, ein Verfahren bei der 66. Kammer betreiben zu müssen. Ein Vorlage-/Aussetzungsantrag bis zur Entscheidung des BVerfG nach Vorlagebeschluss der 67. wird wohl abgelehnt werden. Nach meinem derzeitigen Stand werde ich wohl die Zulassung der Revision beantragen und ggf. Verfassungsbeschwerde gegen das zu erwartende Urteil einzulegen haben. Ein entsprechender richterlicher Hinweis der 66. Kammer liegt bereits vor. Terminiert ist für den 10.10.18.

Zitiervorschlag

Leserbriefe an LTO: Ihre Kommentare in der KW 33 . In: Legal Tribune Online, 17.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30409/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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