Sammelklage gegen Subway: Sand­wich-Ver­käufer müssen Brot ver­messen

22.10.2015

Auf die Länge kommt es an: Ob ihre "Subs" die versprochene Größe haben, müssen Mitarbeiter der Sandwich-Kette in den USA nun auf Wunsch der Kunden mit einem Lineal nachweisen. Eine Sammelklage gegen das Unternehmen war erfolgreich.

Die Angestellten der Sandwich-Kette Subway in den USA müssen künftig ein Maßband zur Hand haben: Auf Wunsch von Kunden müssen sie nachweisen können, dass die Subway-Sandwiches tatsächlich - wie beworben - entweder 6 oder 12 Inches (rund 15 oder 30 Zentimeter) lang sind. Auf diesen vorläufigen Vergleich haben sich die Parteien vor einem Gericht in Milwaukee (US-Bundesstaat Wisconsin) als Ergebnis einer Sammelklage von Subway-Kunden geeinigt. Eine endgültige Entscheidung soll am 15. Januar nächsten Jahres fallen. Die Rechtsstreitigkeiten um die Länge der Subs beschäftigen schon seit Jahren die Justiz.

In den Regelungen des Vergleichs heißt es, alle Subway-Filialen in den USA müssten jetzt "ein Messwerkzeug benutzen, um sicherzustellen, dass das den Kunden verkaufte Brot tatsächlich 6 oder 12 Inches lang ist". Jeden Monat muss zudem die Firmenzentrale eine Stichprobe von mindestens zehn Broten nehmen und die Genauigkeit überprüfen. Die Mitarbeiter müssen zudem geschult werden, damit die neuen Regelungen auch eingehalten werden können. 

Subway hat in den USA und anderen englischsprachigen Ländern  mit dem Slogan geworben "Five Dollars for a footlong" ("Fünf Dollar für einen Fuß lang") und war damit in der Zeit nach der Finanzkrise erfolgreich. Ein Fuß entspricht zwölf Inches (Zoll). In deutschen Subway-Filialen gab es die Kampagne nicht.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sammelklage gegen Subway: Sandwich-Verkäufer müssen Brot vermessen . In: Legal Tribune Online, 22.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17307/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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