Keine Chancen mehr auf Tinder: Nie­der­länder darf nicht jünger werden

04.12.2018

Ein 69 Jahre alter Niederländer hat ein Problem: Wenn er beim Online-Dating sein Alter preisgibt, erhält er keine Antworten mehr. Sich deswegen amtlich verjüngen zu lassen geht aber nicht, entschied ein Gericht.

Mit seinen 69 Jahren habe er Nachteile im Beruf und beim Internet-Dating kaum noch Chancen: Der Niederländer Emile Ratelband hat sich amtlich um 20 Jahre verjüngen lassen wollen. Ein Gericht wies das Ansinnen des als "Positiv-Guru" bekannten Motivationstrainers jedoch zurück, wie die Zeitung De Telegraaf am Dienstag berichtete. Die Änderung seines Geburtsdatums vom 11. März 1949 auf den 11. März 1969 sei nicht statthaft, hat ein Familienrichter in Arnheim (Provinz Gelderland) am Vortag entschieden.

Ratelband hatte unter anderem auf Probleme bei der Suche nach geneigten Partnerinnen auf Dating-Plattformen wie Tinder verwiesen. "Wenn ich auf Tinder sage, dass ich 69 bin, bekomme ich keine Antwort. Aber wenn ich als 49 gelte, bin ich bei meinem Aussehen in einer luxuriösen Position", sagte er nach Angaben der Amsterdamer Zeitung Volkskrant. Sein Anliegen sei mit dem Wunsch von Transgender-Menschen nach Änderung der Angabe zu ihrem Geschlecht oder auch mit der Änderung von Namen in amtlichen Papieren vergleichbar, argumentierte Ratelband.

Das sah der Richter anders: Viele Menschen fühlten sich heute zwar länger gesund und fit, jedoch würde die offizielle Streichung von Lebensjahren "unerwünschte juristische und gesellschaftliche Folgen haben". Er verwies darauf, dass viele Rechte und Pflichten mit dem tatsächlichen Alter verbunden seien - etwa das Wahlrecht, die Schulpflicht oder auch die Altersversorgung. Offensichtlich vergeblich hatte Ratelband seine Bereitschaft bekundet, auf die staatliche Rente zu verzichten. Er kündigte an, in Berufung zu gehen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Keine Chancen mehr auf Tinder: Niederländer darf nicht jünger werden . In: Legal Tribune Online, 04.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32513/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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