Bardehle Pagenberg / Gleiss Lutz: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde von Ritter ab

13.05.2013

Das Urteil des OLG Köln, wonach Kraft Foods mit einer Schokoladen-Verpackung eine 3-D-Marke von Ritter nicht verletzt, bleibt bestehen. Der BGH hat eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung abgewiesen.

Henning Hartwig

Mit dem Urteil, das Bardehle Pagenberg für die Kraft Foods Deutschland GmbH erstritten hatte, waren sämtliche Ansprüche von Ritter auf Unterlassung und Schadensersatz wegen angeblicher Verletzung der für Tafelschokolade geschützten quadratischen 3D-Marken und unlauteren Wettbewerbs zurückgewiesen worden (OLG Köln, Urt. v. 30.03.2012, Az. 6 U 159/11).

Kraft Foods brachte 2010 eine Schokolade auf den Markt, bei denen zwei 40-g-Tafeln in einer Doppelpackung zusammengefasst waren. Durch eine Perforierung in der Mitte ließ sich die Doppelpackung in zwei einzelne, gleich große Hälften trennen. Die Verpackung der Tafeln war weitgehend in der Farbe Lila gehalten und trug die Aufschrift „Milka. Ritter beanstandete die Form der Doppelpackung insbesondere als Verletzung ihrer als 3-D-Marke eingetragenen quadratischen Verpackungsform und machte insoweit zum einen Verwechslungsgefahr, zum anderen eine Verwässerung der Unterscheidungskraft der Marke geltend.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln schloss sich dieser Sicht jedoch nicht an. Die Verwendung der Doppelverpackung führe in der Verbraucherwahrnehmung zu einem "ganz erheblichen Abstand" von der Ritter-Formmarke und "weite sich zur Zeichenunähnlichkeit", da die Aufmerksamkeit der Verbraucher statt durch die Form durch andere kennzeichnende Farb-, Wort- und Bildelemente in Anspruch genommen werde.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Bardehle Pagenberg für Kraft Foods Deutschland:

Dr. Henning Hartwig, Rechtsanwalt, Partner, München

Prof. Dr. Alexander von Mühlendahl, J.D., LL.M., Rechtsanwalt, München

Dr. Philipe Kutschke, Rechtsanwalt, München

 

Jordan & Hall für Kraft Foods Deutschland:

Dr. Rainer Hall, Rechtsanwalt, Karlsruhe

 

Dr. Semmler für Ritter Schönbuch Vermögensverwaltung

Dr. Jörg Semmler, Rechtsanwalt, Karlsruhe

 

Gleiss Lutz für Ritter Schönbuch Vermögensverwaltung

Dr. Andreas Schabenberger, Rechtsanwalt, Stuttgart

 

Quelle: Bardehle Pagenberg

Zitiervorschlag

Bardehle Pagenberg / Gleiss Lutz: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde von Ritter ab . In: Legal Tribune Online, 13.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10362/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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