Zum 100. Todestag von Mark Twain
Mr. Clemens vor Gericht
23.04.2010
Die Liste von Mark Twains Fehden ist lang: Sie reicht von Beleidigungsfällen über Urheberrechtsprozesse bis hin zu Verfahren wegen Bücherverboten. Anlass zu gerichtlichem Streit bot auch der berühmte Roman "Huckleberry Finns Abenteuer", von dem Ernest Hemingway später bemerkte, dass von ihm die ganze moderne amerikanische Literatur abstamme.
Das Buch sollte Anfang 1885 in Mark Twains eigenem Verlag L. Webster and Company erscheinen. Das Unternehmen hatte er aus Verärgerung und Misstrauen gegenüber den etablierten Verlegern gegründet.
Die Ankündigung
Die Bostoner Buchhandels- und Verlagsfirma Estes & Lauriat ließ sich bereits vor Erscheinen des Romans die verbilligte Lieferung eines Auflagenquantums zusichern. Das war durchaus üblich und auch bei früheren Romanen Twains so praktiziert worden. Noch bevor nur ein Exemplar die Druckerpresse verlassen hatte, kündigten Estes & Lauriat in ihrem Buchkatalog einen ermäßigten Verkaufspreis von 2,15 Dollar an, während der übliche Ladenpreis bei 2,75 Dollar pro Exemplar liegen sollte.
Die Ankündigung sorgte bei dem dünnhäutigen Mark Twain für eine emotionale Eruption, da er in dem Dumpingpreis eine Gefährdung seines sonstigen Buchabsatzes erblickte.
Der Schriftsteller schickte seinem Neffen und Verlagsmitarbeiter Charles Webster eine aus dem Katalog herausgerissene Seite, verbunden mit der Aufforderung: "Charley, wenn das hier Schwindel ist, sollen Alexander & Green sie auf der Stelle auf Schadensersatz verklagen. Und wenn wir vor Gericht keine Chance haben, dann sag’s mir gleich, und ich werde sie öffentlich zu Dieben und Schwindlern ausrufen."
Die Anwaltskanzlei Alexander & Green befand sich zu jener Zeit im Dauereinsatz für ihren prominenten Mandanten.
Die Unterlassungsklage
Am 30. Dezember 1884 reichten Twains Anwälte beim Bostoner Bezirksgericht eine Unterlassungsklage gegen Estes & Lauriat ein. Damit sollte die weitere Verbreitung des fraglichen Katalogs unterbunden werden. Verschiedene Buchhändler versuchten noch, zu vermitteln und den Schriftsteller zu einer außergerichtlichen Vereinbarung zu bewegen, doch an Mark Twains Starrköpfigkeit scheiterten alle entsprechenden Versuche.
"Ich habe ganz entschieden nichts dagegen", so erklärte der Schriftsteller gegenüber seinen Kontrahenten, "dass Sie jedes beliebige meiner Bücher zu jedem beliebigen Preis verkaufen, sofern sie es gekauft und bezahlt haben. Wogegen ich etwas habe, ist, dass Sie ein Buch von mir zu einem ermäßigten Preis anbieten, das Sie nicht gekauft haben und nicht besitzen. Ein solches Angebot muss mich notwendigerweise schädigen. Es legt meinen Vertretern unüberwindliche Steine in den Weg."
Das Urteil
Am 14. Januar 1885 kam es zur Verhandlung. Das Hauptargument der Twain-Anwälte bestand in der Darlegung, dass der Handelspreis von Estes & Lauriat niemals unter dem vom Verlag für seine Subskribenten festgelegten 2,75 Dollar für "Huckleberry Finn" liegen dürfe. Eine solche Unterschreitung, wie im Verlagskatalog mit seinen 2,25 Dollar angekündigt, sei nicht marktüblich und hätte der Zustimmung des Verlags bedurft. Außerdem habe das Buch alleine über die Subskriptionsmethode verkauft werden sollen.
Das Gericht folgte jedoch dieser Rechtsauffassung nicht.
Die Firma Estes & Lauriat dürfe sehr wohl auch noch nicht erschienene Werke wie "Huckleberry Finn" bewerben und in ihren Katalogen zu einem verbilligten Preis anbieten.
Mark Twain entrüstete sich in der ihm eigenen Art und wütete, "dass ein Richter aus Massachusetts soeben in öffentlicher Verhandlung entschieden hat, ein Bostoner Verleger darf nicht nur sein Eigentum auf freie und ungehinderte Weise verkaufen, sondern ebenso ungehindert Eigentum, das nicht seines ist, sondern meines – Eigentum, das er nicht erworben hat und das ich nicht verkauft habe."
Der Schriftsteller schlug kurzerhand vor, "einfach das Haus jenes Richters öffentlich zum Verkauf anzubieten, und wenn ich einen so guten Preis erziele, wie ich erwarte, dann mach ich so weiter und verkaufe auch noch den Rest seines Eigentümers".
Eine Tischrede
So unerfreulich meist sein Kontakt mit der Justiz verlief, besaß Mark Twain unter Juristen durchaus auch Freunde. Einer von ihnen war der Rechtsanwalt Chauncey Depew, der für seine launigen Ansprachen bekannt war. Einmal waren beide als Tischredner zu einem Festmahl gebeten worden. Twain sprach als erster, und seine Rede wurde begeistert aufgenommen.
Dann erhob sich Depew und erklärte: "Meine Damen und Herren! Mister Twain und ich haben uns diesmal darüber geeinigt, unsere Reden auszutauschen. Meine haben Sie also soeben gehört, und ich danke Ihnen herzlich für deren freundliche Aufnahme. Ich bedauere jedoch sehr, wenn ich zugeben muss, dass ich das Konzept von Mister Twains Rede verloren habe. Leider bin ich nicht imstande, mich auch nur an ein einziges Wort von dem, was er Ihnen zu sagen hatte, zu erinnern."
Daraufhin erhob sich Twain noch einmal und sagte lächelnd: "Ich muss Sie enttäuschen, Mister Depew, und feststellen, dass Ihr Gedächtnis wohl nicht mehr das Beste ist, denn ich hatte es mir inzwischen überlegt und statt Ihrer Rede doch lieber meine eigene gehalten."
Auch Depew machte im Laufe der Zeit die Erfahrung, dass sein Freund Mark Twain äußerst beratungsresistent war und sich gerne in aussichtlose gerichtliche Scharmützel stürzte.
Zum Glück blieb der Schriftsteller bis heute nicht wegen seiner Streitlustigkeit, sondern vor allem wegen seiner Romane und Erzählungen im literarischen Gedächtnis erhalten.
Der Autor Jürgen Seul lebt als freier Publizist und Redakteur in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Er verfasste zahlreiche Publikationen u. a. zum Architektenrecht, Arbeitsrecht sowie zu rechtshistorischen Themen.
Zitiervorschlag
Ass. jur. Jürgen Seul, Zum 100. Todestag von Mark Twain: Mr. Clemens vor Gericht. In: Legal Tribune ONLINE, 23.04.2010, http://www.lto.de/persistant/a_id/421/ (abgerufen am 22.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
NRW verbietet RockerclubsKriminelle Kumpanei kostet die Vereinsfreiheit
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Veranstaltungen und Seminare
22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzigheute13. Kongress Neue Verwaltung
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehr






Kommentare