1998 untersuchte der Psychologe Larry Richard die Persönlichkeitsmerkmale von Anwälten. Zwanzig Jahre später möchte das Bucerius Center on the Legal Profession herausfinden, ob sich etwas geändert hat. Von Markus Hartung und Emma Ziercke.
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Das beA ist wieder online. Und es zeigt jedem Anwalt, welcher Kollege es noch nicht aktiviert hat. Das könnte Anwälte sogar dazu verpflichten, an das nicht aktive Postfach des Gegners zu versenden, wenn es dem Mandanteninteresse dient.
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Das Anwaltspostfach geht live. Wie sicher es ist, weiß niemand. Über 100.000 Anwälte haben sich nicht einmal angemeldet. Dabei müssen alle die Post im beA ab sofort gegen sich gelten lassen. Und einige sollten sich besonders beeilen.
Das Anwaltspostfach ist auch am Donnerstag bis voraussichtlich 17 Uhr nicht erreichbar. Damit ist eine Anmeldung vor dem Neustart praktisch nur noch am morgigen Freitag möglich. Ab Montag gilt die passive Nutzungspflicht.
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In Deutschland gibt es rund 165.000 Anwälte. Beim BGH sind davon für Zivilsachen aktuell zugelassen: 41. Ob die Bundesregierung daran etwas ändern will, macht sie auch von der BRAK abhängig. Die könnte bald einen Vorschlag machen.
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Die betriebsverhindernden Schwachstellen sind behoben, das beA kann am 3. September kommen, erklärte die BRAK am Montag. An den beiden Tagen vorher wird eine Anmeldung am System nicht möglich sein.
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Ein Schreiben, das ein Anwalt einem pontenziellen Mandanten schickt, weil er von dessen Beratungsbedarf weiß, unterfällt nicht unbedingt dem berufsrechtlichen Verbot bestimmter Werbung, entschied der Anwaltssenat beim BGH.
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Die Präsidenten der Anwaltskammern haben zugestimmt: Das Anwaltspostfach wird am 3. September 2018 wieder online gehen. Und damit gilt wohl ab diesem Tag auch für alle Anwälte die passive Nutzungspflicht.
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Solange das elektronische Anwaltspostfach offline ist, besteht für die Klage auf Feststellung, dass man dort eingegangene Nachrichten nicht gegen sich gelten lassen muss, kein Rechtsschutzbedürfnis. Das entschied der AGH Berlin.
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