Impressum

Legal Tribune ONLINE ist ein Rechtsmagazin der Wolters Kluwer Deutschland GmbH.

Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und des Rundfunkstaatsvertrags: 

Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Luxemburger Straße 449
50939 Köln 

Geschäftsführer: Dr. Ulrich Hermann

Handelsregister beim Amtsgericht Köln HRB 58843
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 188836808

Kontakt zur Redaktion:

Fon: +49 (0) 221 94373-7399  
Fax: +49 (0) 221 94373-7312
E-Mail

Pressemeldungen bitte an: presse(at)lto.de.
Pressemeldungen von Gerichten bitte an: gerichte(at)lto.de

Chefredakteurin, verantwortlich i.S.d. § 55 RStV:

RAin Pia Lorenz, LL.M. oec. 

Chef vom Dienst:

Dipl.-Fin., Dipl.-Medienw. Christian Dülpers 

Redaktion:

Andreas Genthner
Steffen Heidt
Ulf Nadarzinski
Andreas Schmitt

Projektleitung:

RA Ingo Mahl, LL.M.

Marketing:

Michael Thomas

Anzeigenverkauf:

Markus Kipp
Tel.: 0221 / 94373-7148
E-Mail: anzeigen(at)wolterskluwer.de

Gestaltung und technische Umsetzung:

TYPO3-Agentur Connecta AG
Rheinstraße 17-21
65185 Wiesbaden
www.connecta.ag

 

Online-Vermarktung:

 

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Zuschriften werden erbeten per E-Mail oder an die Redaktion der Legal Tribune ONLINE, Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln (postalisch). 

Beiträge, die nicht als Verlautbarungen der LTO-Redaktion erscheinen, geben nicht immer die Auffassung der Redaktion wieder.

Bei unverlangt eingesandten Manuskripten, für die keine Haftung übernommen wird, ist bei postalischer Zusendung Rückporto beizufügen und anzugeben, ob dieser oder ein ähnlicher Beitrag bereits anderweitig angeboten ist oder war.

 Beiträge werden nur zur Alleinveröffentlichung angenommen. Die Annahme zur Veröffentlichung muss schriftlich (E-Mail ist ausreichend) erfolgen. Mit der Annahme räumt der Verfasser Wolters Kluwer sämtliche im Zusammenhang mit der Erstellung des jeweiligen Beitrags bei dem Autor entstandenen, entstehenden und/ oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte zur ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung in allen heute bekannten sowie in heute noch unbekannten Nutzungsarten ein. Die Rechtseinräumung verfolgt das Ziel, WOLTERS KLUWER in die Lage zu versetzen, die Arbeitsergebnisse des Autors in gedruckter oder elektronischer Form zu verwerten.

Die LTO App - jetzt im iTunes Store
16

Veranstaltungen und Seminare

21.05.2012, Stuttgart1. PUBLICUS-Kongress

22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzig13. Kongress Neue Verwaltung

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

LTO-Quiz

© Peter Atkins - Fotolia.com

Was die Abkürzung DAV bedeutet, weiß jeder Rechtsanwalt. Aber was ist mit dem Begriff des Vorsprekes? Und wo ist noch gleich die Vorschusspflicht geregelt?

Testen Sie hier, ob Sie nach dem Staatsexamen im Berufsleben bestehen können!

Ihre Meinung

Mehr Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch

Müssen die Gesetze gegen sexuellen Missbrauch von Kindern verschärft werden?

© Deyan Georgiev - Fotolia.com
Ja.

Eine härtere Bestrafung ist notwendig.

Nein.

Schärfere Gesetze schützen die Kinder auch nicht besser.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis

Artikel der Woche

Meinungsfreiheit von Salafisten
Entscheidend ist allein das Wie

Wieder haben Salafisten in Berlin Koran-Exemplare verteilt und damit für Tumulte gesorgt, wobei mehrere Polizisten verletzt wurden. Für Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann ist damit das Maß voll: Er will salafistische Hassprediger in ihrer Meinungsfreiheit beschränken. Auch wenn die Schwelle hoch ist: Verfassungsrechtlich wäre das durchaus möglich, erklärt Alfred Scheidler.

mehr

Rechtsgebiete: