Verletzt ein Fußballer sich am Bein, ist das schlimm genug. Dass er dann allerdings noch hinten statt vorn am Bein operiert wird, ist schwer zu glauben. Wahr ist es dennoch: Ein 20-Jähriger erhält nun ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro.
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Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn bei einer Bestattungsfeier der Sarg beschädigt wird? Diese Frage beschäftigt die fünfte Zivilkammer des LG Osnabrück am heutigen Montag.
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