
Bei schweren Vergehen können Beamte aus dem Dienst entfernt werden – und das auch ohne die Entscheidung eines Disziplinargerichts. Das BVerfG hat einen früheren Polizeibeamten auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.
Artikel lesen
Bei schweren Vergehen können Beamte aus dem Dienst entfernt werden – und das auch ohne die Entscheidung eines Disziplinargerichts. Das BVerfG hat einen früheren Polizeibeamten auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.
Artikel lesenDas Urteil, das dem Mann der Familienministerin den Beamtenstatus entzieht, zeigt viel Fehlverhalten im Dienst und wenig Einsicht. Dazu passt, dass Giffey die Veröffentlichung verhindern wollte. Aber nicht mit dem VG Berlin.
Artikel lesenSchlappe für den Bund: Nach tagelangen Einsätzen von Bundespolizisten beim G7-Gipfel in Schloss Elmau 2015 muss der Dienstherr nach einem Urteil des OVG in Münster noch zahlreiche Überstunden ausgleichen.
Artikel lesenFreigestellte Personalratsmitglieder bekommen die gleiche Vergütung wie ihre Kollegen. Aber es gibt keine Zulagen für besondere Leistungen, sagt das BVerwG – und weicht damit von der Linie des BAG zu Betriebsräten ab.
Artikel lesenNicht nur für Teilnehmer, sondern auch für deren Angehörige kann das RTL-Dschungelcamp das Karriereende bedeuten: Eine Lehrerin, die sich krankschreiben ließ und ihre Tochter zum Dreh nach Australien begleitete, ist keine Beamtin mehr.
Artikel lesenFührt der Besitz von Kinderpornografie für Lehrer zwangsläufig zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis? Bislang haben sich zwei Pädagogen erfolgreich dagegen gewehrt. Das BVerwG sieht darin aber eine angemessene Disziplinarmaßnahme.
Artikel lesenEine in Teilzeit arbeitende Lehrerin erhält keine Zusatzvergütung für die Teilnahme an einer einwöchigen Klassenfahrt. Jedenfalls bei Beamten rechtfertige das keine zusätzliche Bezahlung, meint das VG Karlsruhe.
Artikel lesenEine organisch bedingte Unfruchtbarkeit ist eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts. Das Land Hessen muss einer Beamtin daher bei den Kosten einer künstlichen Befruchtung unter die Arme greifen. Auch wenn sie nicht verheiratet ist, so der VGH.
Artikel lesen