Dienstgericht hat nicht rechtzeitig entschieden: Jens Maier wird vor­erst wieder Richter

11.03.2022

Der ehemalige AfD-Politiker Jens Maier wird nun doch vorerst als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren. Das wollte das Justizministerium eigentlich verhindern.

Jens Maier wird am 14. März 2022 seinen Dienst als Richter am Amtsgericht (AG) Dippoldiswalde antreten. Eigentlich wollte das sächsische Justizministerium verhindern, dass der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete, der mehrfach mit rassistischen und völkischen Aussagen auffiel, in die Justiz zurückkehrt. Doch das Dienstgericht für Richter beim Landgericht Leipzig hat über den Antrag des Justizministeriums, das Maier vorläufig die Ausübung der Dienstgeschäfte untersagen wollte, nicht rechtzeitig entschieden.

"Wir haben bereits am 11. Februar beim Dienstgericht den Antrag auf vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte gestellt und waren davon ausgegangen, dass er vor dem 14. März beschieden wird", so eine Sprecherin des Justizministeriums gegenüber LTO. Das Dienstgericht teilte jedoch am Freitagmittag mit, eine Entscheidung vor dem 14. März sei "aus prozessualen Gründen" nicht möglich.

Maier werde durch einen Rechtsanwalt in Köln vertreten, der Akteneinsicht beantragt habe und sich zu dem Antrag äußern wolle, erklärt das Dienstgericht in einer Pressemitteilung. Die Akteneinsicht werde über das Amtsgericht Köln gewährt. Wann die Kammer entscheiden werde, sei noch nicht absehbar. Maier wird dem extremistischen Flügel der AfD zugeordnet. Dass er nach seiner Zeit im Bundestag in die Justiz zurückkehren könnte, hatte für scharfe Kritik gesorgt.

Das Justizministerium hat zugleich einen weiteren Antrag gestellt, um Maier dauerhaft in den Ruhestand zu versetzen. Auch darüber muss das Dienstgericht entscheiden. Zudem droht Maier ein Disziplinarverfahren. Dafür ist dann ab dem 14. März die Vizepräsidentin des Landgerichts Dresden zuständig, dem das AG Dippoldiswalde zugeordnet ist. Auch über eine Richteranklage war im Fall Maier diskutiert worden.

aka/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Dienstgericht hat nicht rechtzeitig entschieden: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47806 (abgerufen am: 08.12.2024 )

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