Die juristische Presseschau von 27. März 2020: EuGH bestä­tigt "Wider­rufs­joker" / Corona und Recht / Uni­ons­recht und pol­ni­sche Jus­tiz­re­form

27.03.2020

Der Europäische Gerichtshof hält sogenannte Verweisungsketten in Verbraucherwiderrufsbelehrungen für unzulässig. Außerdem beschäftigt Corona weiter das Recht und über die polnische Richterdisziplinarordnung entscheidet nicht der EuGH.

Thema des Tages

EuGH zu Verbraucherwiderrufsrecht: Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs beginnt die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen, wenn ein Unternehmen Verbraucher nicht detailliert, sondern über eine "Kaskadenverweisung" belehrt. Die Belehrung muss insbesondere alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs direkt enthalten, also Angaben zur Art des Darlehens, zum Nettodarlehensbetrag und zur Vertragslaufzeit, die reine Verweisung auf die entsprechenden weiteren Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sei nicht transparent genug und reiche daher nicht aus. Derartige Verträge können deshalb noch nach Jahren gekündigt werden, um zum Beispiel günstigere Zinsen zu erhalten, die Verbraucher haben damit einen "Widerrufsjoker" in der Hand. Hintergrund ist ein Rechtsstreit der Kreissparkasse Saarlouis um einen Verbraucherdarlehensvertrag, das Landgericht Saarbrücken hatte die Frage der Vereinbarkeit der Klausel mit der EU-Verbraucherkreditrichtlinie im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt. Der Bundesgerichtshof hatte 2016 die Klausel nicht beanstandet. Es berichten ausführlich FAZ (Marcus Jung), SZ (Andreas Jalsovec) sowie lto.de und spiegel.de.

Corona und Recht

Corona – Infektionsschutzgesetz: Rechtsprofessor Christoph Möllers nimmt auf verfassungsblog.de den neu geschaffenen § 5 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz eingehend in den verfassungsrechtlichen Blick. Er hält die in den Maßnahmen enthaltenen Ermächtigungen der Exekutive im Wesentlichen für eine Depolitisierung des Gesetzgebungsprozesses. Und zwar durch das Parlament selbst, wenn dieses eine "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" feststellt und damit dem Gesundheitsministerium erweiterte Kompetenzen ermöglicht, ursprünglich war auch dies als Befugnis der Regierung selbst vorgesehen. Möllers warnt: "Sollten wir aus der Krise mit der Einsicht herausgehen, dass fundamentale Normen der Arbeitsteilung zwischen Parlament und Regierung wie zwischen Bund und Ländern befristet unter einem ungeschriebenen verfassungsrechtlichen Notstandsvorbehalt stehen, wäre das fatal."

Auch taz (Christian Rath) betrachtet die neu in das Infektionsschutzgesetz eingefügten Befugnisse des Gesundheitsministers unter Föderalismusgesichtspunkten und stellt fest, dass dieser weniger Kompetenzen als zunächst geplant erhalte. Spahn könne insbesondere den Ländern keine Weisungen erteilen, sondern nur Empfehlungen abgeben, und auch keine Ärzte zwangsweise verpflichten. Dennoch seien in den kommenden Wochen und Monaten durch den "Ausnahme-Status sicher noch viele Ausnahme-Regelungen" zu erwarten.

Auf juwiss.de zieht Max Schulze Vergleich zum französischen Etat d’urgence sanitaire, der sich auf Art. 2 des Gesetzes über den Ausnahmezustand aus dem Jahr 1955 stützt und über dessen Eintritt, anders als nun in Deutschland, allein die Regierung befindet.

Corona – Patentrecht: Laut FAZ (Corinna Budras) plant die Bundesregierung Beschränkungen im Hinblick auf die Patentrechte von Forschungsinstitutionen und Pharmaunternehmen, um die allgemeine Zugänglichkeit möglicher Corona-Medikamente sicherzustellen. Die Eingriffe seien auch bereits Teil der beschlossenen neuen Ermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes.

Corona – bayerisches Infektionsschutzgesetz: Die beiden Anwälte Dirk Uwer und Norman Koschmieder befassen sich in einem Gastbeitrag auf lto.de mit der Frage, ob und in welchem Umfang Privatpersonen im Katastrophenfall seitens des Staates zur Hilfe verpflichtet werden können und beziehen sich dabei konkret auf das bayerische Katastrophenschutzgesetz. Dieses sieht in Art. 9 vor, dass zur Katastrophenabwehr von jeder Person die Erbringung von Leistungen verlangt werden kann und stünde damit im Gegensatz zur "Passivitätspflicht" des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Eine entsprechende Klausel sei aber nun in der Änderung des bayerischen Infektionsschutzgesetzes vorgesehen, die damit als lex specialis das Katastrophenschutzgesetz zurücktreten liesse.

Corona – ESM: Der Doktorand Julian Pröbstl befasst sich auf verfassungsblog.de mit dem Treffen des Europäischen Rats zur geldpolitischen Antwort auf die Corona-Krise und darüber, ob Kredite über den Europäischen Rettungsschirm ESM vergeben werden sollten, oder einmalige, anlassbezogene Corona-Bonds ausgegeben werden sollten, die voraussichtlich mit Art. 125 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vereinbar seien. Dabei hält er das Vorgehen über den ESM für schneller umsetzbar und rechtssicher.

Corona – Datenschutz: Rechtsprofessor Dieter Kugelmann beantwortet auf verfassungsblog.de die Frage, ob der Datenschutz hinter dem Gesundheitsschutz zurückstehen dürfe, klar mit nein. So stelle insbesondere die europäische Datenschutzgrundverordnung hohe Hürden an die Datenverarbeitung. Hinzu käme, dass die Verarbeitung von Gesundheitsdaten besonderen Schutzes bedürfe und schließlich bedrohe das Virus nicht nur die Gesundheit, sondern letztlich die Demokratie.

Corona – bayerische Kommunalwahl: lto.de (Tanja Podolski) berichtet nun auch von den rechtlichen Hindernissen der für die am kommenden Sonntag geplanten Stichwahlen in den bayerischen Kommunalwahlen, die aus infektionsschutzrechtlichen Gründen durch verpflichtende Briefwahlen durchgeführt werden sollten. Eine entsprechende befristete Änderung des Wahlgesetzes wurde zwar am Mittwoch im Landtag beschlossen, allerdings ist deren Vereinbarkeit mit der bayerischen Verfassung unklar, da die Beschlussfähigkeit des Landtags möglicherweise nicht gegeben war.

Corona – Hilfen für Anwälte: Wie lto.de (Pia Lorenz) berichtet, hat der Kölner Anwaltverein den Deutschen Anwaltverein in einem offenen Brief dahingehend kritisiert, die Interessen der Anwaltschaft im Hinblick auf die Corona-Hilfspakete bisher nicht adäquat vertreten zu haben, was dieser bestritt. Der Kölner Anwaltverein sei derweil der Auffassung, die beschlossenen Hilfen gingen an der Anwaltschaft vorbei, da diese bis zum 30. April 2020 beantragt werden und damit zu einen Zeitpunkt, zu dem diese noch keine Rechnungsausfälle verzeichnen würde.

Corona – Strafprozessordnung: Laut lto.de hält der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) seitens der Bundesregierung geplante Verlängerung der Unterbrechung von Strafprozessen um zwei Monate, die damit insgesamt eine Unterbrechung von maximal drei Monaten und zehn Tagen ermöglichen, für möglicherweise nicht ausreichend. So müsste den Gerichten auch nach dem nicht absehbaren Ende der Krise die Chance gegeben werden, den Betrieb wieder geordnet hochzufahren, ohne dass Strafverfahren mit erheblichen Schuldvorwürfen und vielen bereits gelaufenen Prozesstagen laut Strafprozessordnung neu begonnen werden müssten.

Corona – Rundfunkrecht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Frederik Ferreau befasst sich auf lto.de mit Fragen der staatlichen Medienregulierung in Zeiten der Pandemie, in der Schulen oder Kultureinrichtungen Veranstaltungen im Streaming anbieten. Diese könnten damit zu "Rundfunkveranstaltern" im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Rundfunkstaatsvertrag werden und eine Zulassung der Landesmedienanstalten benötigen. Dabei nimmt er insbesondere in den Blick, ob das Tatbestandsmerkmal der Linearität der Übertragung noch zeitgemäß sei.

Corona – Strafvollzug: Die FAZ (Helene Bubrowski/Markus Wehner) befasst sich mit den durch die Ausbreitung des Corona-Virus einhergehenden Einschränkungen und Herausforderungen in den Justizvollzuganstalten der Republik, etwa durch räumliche Gegebenheiten, Freigangs- und Besuchsverbote für Gefangene. Rechtsanwälte dürften jedoch ihre Mandanten weiter besuchen. Ersatzfreiheitsstrafen würden vorerst nicht mehr vollstreckt.

Corona – Parlament digital: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Carolin Hagenah untersucht auf juwiss.de Artikel 42 Grundgesetz und die Geschäftsordnung des Bundestags daraufhin, ob die Parlamentsarbeit ins Digitale verlagert werden könnte.

Corona – Asylrecht: Der Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka legt auf verfassungsblog.de dar, wie durch die Wiederaufnahme der Grenzkontrollen im Schengenraum das Asylrecht beschränkt wird.

Corona – Gewaltschutz: Die Rechtswissenschaftlerin Petra Sußner gibt auf verfassungsblog.de zu bedenken, wie sehr die Beschränkung der Freiheitsrechte durch Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen im Widerspruch zu den Gewaltschutzpflichten des Staates stehen, da hierdurch die Gefahren, häuslicher Gewalt ausgesetzt zu sein, für Frauen und Kinder steigt.

Corona – Umgangsrecht: Die Familienrechtsanwältin Martina Mainz-Kwasniok befasst sich auf lto.de mit der Frage, inwieweit das Umgangsrecht von Eltern und Kinder durch die Coronakrise betroffen wird. Eine pauschale Verweigerung des Umgangs mit Verweis auf die Epidemie sei rechtswidrig, vielmehr bedürfe es einer umfassenden Abwägung, etwa dahingehend ob Elternteil oder Kind zu einer Risikogruppe gehörten und welches Umgangsmodell ansonsten praktiziert werde.

Corona – Kontaktbeschränkung: Die SZ (Marie Schmidt) macht sich im Feuilleton Gedanken zu den Auswirkungen der behördlichen Maßnahmen auf das Private, so seien die Allgemeinverfügungen, die Kontaktbeschränkungen anordnen unklar dahingehend, welche Personen nun zum engeren privaten Lebensbereich gehörten. Und nicht zuletzt sei es ein großer Fortschritt gewesen, "dass sich der Staat zuletzt von der Sanktionierung und Beurteilung privater Beziehungen zurückgezogen hat".

Corona – OVG Münster: Laut lawblog.de will das Oberverwaltungsgericht Münster kommende Woche über die Klage eines Mannes entscheiden, der sich weiter in der Öffentlichkeit mit Freunden treffen will. Das Gericht wolle laut Pressemitteilung insbesondere prüfen, ob es für die Anordnung des Kontaktverbots eine Rechtsgrundlage gebe.

Rechtspolitik

Abschiebungen Niedersachsen: Wie taz-nord (Nadine Conti) berichtet, ist es nach Entscheidung des Landesparlaments in Niedersachsen künftig erlaubt, dass einfache Vollzugsbeamte Abschiebungen vollständig durchführen. Zuvor verloren Vollzugsbeamte der 2019 eingerichteten Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ihre Befugnisse, sobald der Abschiebetransport die niedersächsischen Grenzen überschritt, was etwa immer dann der Fall ist, wenn in Länder abgeschoben wird, die nur über internationale Flughäfen erreicht werden können.

Justiz

EuGH zu Gerichtsstand im Reiserecht: Wie lto.de berichtet, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Verbraucher künftig ausländische Fluggesellschaften auch am Abflugort verklagen können und nicht zur Klage am Firmensitz verpflichtet sind. Dies ergebe sich aus der Fluggastrechteverordnung, die auch in solchen Fällen anwendbar sei, in denen ein Reisender seinen Flug über ein Reisebüro und nicht direkt bei dieser gebucht hat. Auch in diesem Fall bestehe ein Vertragsverhältnis zwischen dem Verbraucher und der Airline.

BGH zu Befangenheit: lto.de (Maximilian Amos) berichtet über einen Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Februar 2020 zur Befangenheit eines Richters nach § 42 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, der in der Kammer mit der Entscheidung über die Berufung gegen ein Urteil, das seine Ehefrau gefällt hat, befasst ist. Der Bundesgerichtshof hat dies nun jedenfalls für den Fall bejaht, in dem die Berufung sich gerade auf die individuelle Art der Prozessführung und Beweiswürdigung der erstinstanzlichen Richterin bezieht.

OLG Düsseldorf zu Rizinusbombenbau: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den 31-jährigen Tunesier Sief Allah H. wegen Herstellung einer biologischen Waffe und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dieser hatte gemeinsam mit seiner deutschen Ehefrau aus Rizinussamen den biologischen Kampfstoff Rizin hergestellt und einen islamistisch motivierten Anschlag in Köln geplant. Er selbst hatte vorgetragen, er habe sich Fertigkeiten für einen Einsatz bei der Terrormiliz "Islamischer Staat" im Ausland angeeignet. Das Verfahren gegen die Ehefrau war zuvor abgetrennt worden. Es berichten FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de.

LG Frankfurt – Alexander Falk: Wie lto.de berichtet, hat der Verteidiger des Stadtplan-Erben Alexander Falk die Freilassung seines Mandanten aus der Untersuchungshaft für die Zeit der Corona-Krise beantragt. Falk wird versuchte Anstiftung zum Mord an einem Rechtsanwalt vorgeworfen. Er argumentierte, die Coronapandemie mache eine Fluchtgefahr unmöglich, auch eine Verdunklungsgefahr bestehe derzeit nicht. Der Prozess soll in den kommenden Wochen fortgesetzt werden, wobei unklar ist, ob ein geladener Zeuge aus der Türkei trotz der Corona-bedingten Beschränkungen einreisen kann. Auch das Hbl (René Bender) berichtet über die Wendungen im Prozess und einen nun zerkauten USB-Stick, auf dem sich eine Aufnahme befand, die zur Entlastung des Angeklagten hätte beitragen können.

GenStA München – Künast: Laut Tsp (Jost Müller-Neuhof) prüft die Generalstaatsanwaltschaft München, wo künftig Hate-Speech-Verfahren aus ganz Bayern gebündelt bearbeitet werden sollen, gegenwärtig die mögliche Anklage gegen einen Facebook-Nutzer, der die Grünen-Politikerin Renate Künast in einem Post als "Stück Scheiße" bezeichnet hatte. Das Landgericht Berlin hatte den Post in einem umstrittenen Beschluss zu insgesamt 22 beleidigenden Äußerungen als nicht strafbar bezeichnet, später den Beschluss jedoch im Fall von sechs Äußerungen revidiert, ohne dass es zu einer Verurteilung kam.

StA Köln – Cum Ex: Laut FAZ hat die Deutsche Bank am Freitag in ihrem Geschäftsbericht mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Köln Ende Mai und Anfang Juni 2019 strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit illegalen Aktiengeschäften rund um den Cum-Ex-Steuerskandal gegen weitere derzeitige und frühere Mitarbeiter der Deutschen Bank sowie fünf ehemalige Vorstandsmitglieder aufgenommen hat, darunter wohl den früheren Finanzvorstand Stefan Krause und seinen Vorgänger Anthony Di Iorio.

Recht in der Welt

Polen – EuGH zu Richterdiszplinargesetz: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei Vorabentscheidungsersuchen der Bezirksgerichte Lodz und Warschau im Zusammenhang mit der umstrittenen polnischen Justizreform für unzulässig erklärt, da eine Auslegung des Unionsrechts in diesem Zusammenhang nicht notwendig sei. Beide Gericht befürchten im Fall zweier konkreter Entscheidungen Sanktionen nach der neuen Richterdisziplinarordnung, die Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung vorsieht, und hatten gefragt, ob diese mit dem Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz vereinbar sei. Der EuGH war nun der Auffassung, dass mangels Zusammenhang zwischen dem EU-Recht, auf das die Richter sich bezogen, und den zugrundeliegenden Verfahren, die Vorabentscheidung unzulässig sei. Es berichten FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de (Anna-Sophie Schneider) und zeit.de sowie der wissenschaftliche Mitarbeiter Luke Dimitrios Spieker auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache).

Israel – Corona und Verfassungskrise: Die Rechtswissenschaftlerin Michal Kramer fragt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache), inwiefern die gegenwärtige Verfassungskrise in Israel durch die Corona-Krise befördert und politisch genutzt wird.

USA – Maduro angeklagt: Laut FAZ (Majid Sattar) und SZ hat die amerikanische Regierung gegen den venezolanischen Regierungschef Nicolás Maduro Anklage wegen der Zusammenarbeit mit Drogenkartellen erhoben und 15 Millionen Dollar für dessen Festnahme ausgesetzt. Die Ermittlungen gegen Maduro liefen laut Justizminister Barr seit mindestens zehn Jahren.

Neuseeland – Christchurch: Wie die FAZ (Till Fähnders) und spiegel.de berichten hat sich der rechtsextreme 29-jährige Attentäter auf die Moschee von Christchurch, Neuseeland, bei dem er 51 Menschen erschossen hatte, ein Jahr nach dem Anschlag schuldig bekannt. Dem Australier wurden Mord in 51 Fällen, versuchter Mord in 40 Fällen und Terrorismus vorgeworfen. Wegen der in Neuseeland aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Ausgangssperre, wurde die Anhörung zwei Tage, nachdem der Beschuldigte seinen Verteidigern zu Verstehen gab, aussagen zu wollen, angesetzt. Auch deshalb waren nur wenige Angehörige der Opfer im Gerichtssaal anwesend. Der Angeklagte Tarrant gestand in allen 92 Anklagepunkten seine Schuld. Das Strafmaß wird noch verkündet.

Das Letzte zum Schluss

Corona – Toilettenpapier: Laut FAZ (Reiner Burger), SZ und spiegel.de kam es in einem Supermarkt im nordrhein-westfälischen Bergneustadt zu einem Polizeieinsatz, da eine Kundin sich aus Protest gegen die Rationierung von Toilettenpapier auf das Kassenband gesetzt hatte. Sie wurde von den herbeigerufenen Beamten in Handschellen gelegt und unter lautstarkem Protest zum Streifenwagen gebracht. Zu einem Kaufvertrag über die Rollen sei es nicht gekommen.

 

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lto/cc

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau von 27. März 2020: EuGH bestätigt "Widerrufsjoker" / Corona und Recht / Unionsrecht und polnische Justizreform . In: Legal Tribune Online, 27.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41111/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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