VG Koblenz zu Einnahme von Amphetamin im Straßenverkehr: Ein­ma­liger Konsum kann Fahr­eig­nung aus­sch­ließen

09.06.2022

Einem Autofahrer kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er ein ärztlich verordnetes Medikament mit Amphetaminen einnimmt – der einmalige Konsum reicht schon aus. Das entschied das VG Koblenz im Eilverfahren.

Die Einnahme von amphetaminhaltigen Arzneimitteln kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz im Eilverfahren (Beschl. v. 19.05.2022, Az. 4 L 455/22.KO).

Polizeibeamt:innen trafen Anfang 2022 einen Autofahrer im Rahmen eines Polizeieinsatzes an. Sie stellten bei ihm drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Die toxikologische Untersuchung ergab dann schließlich auch eine Amphetamin-Konzentration im Blut des Autofahrers, weshalb ihm die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis entzog.

Dagegen wandte sich der Autofahrer per Eilantrag an das VG. Dort legte er eine ärztliche Bescheinigung vor, nach der ihm das Medikament "Elvanse" verordnet wurde. Dieses wird unter anderem bei ADHS-Patient:innen eingesetzt und enthält einen Wirkstoff der Gruppe der Amphetamine.

"Harte Droge" schließen in der Regel Fahreignung aus

Das VG lehnte den Eilantrag jedoch ab. Der Autofahrer sei aufgrund der Einnahme von Amphetamin, einer "harten Droge", ungeeignet ein Fahrzeug zu führen. Es genüge in der Regel schon der einmalige Konsum, um die Fahreignung auszuschließen – und daran ändere die ärztlich verordnete Einnahme nichts. Bei der Einnahme von amphetaminhaltigen Arzneimitteln seien die Anforderungen, die bei medizinischem Cannabis gelten, wegen der Gefahr des Kontrollverlusts und des plötzlichen Leistungsabfalls noch enger zu fassen. Könne ein Medikament demnach nicht sicherstellen, dass beim Patienten drogentypische Ausfallerscheinungen ausgeschlossen sind, führe das zur Ungeeignetheit zum Führen eines KfZ.

Bei dem Autofahrer im konkreten Fall sei es genau so gewesen. Er habe auf Amphetamin zurückzuführende Ausfallerscheinungen gehabt, wie geweitete Pupillen, Zittern und Unruhe. Trotzdem habe er am Straßenverkehr teilgenommen.

Gegen diese Entscheidung kann noch Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Koblenz zu Einnahme von Amphetamin im Straßenverkehr: Einmaliger Konsum kann Fahreignung ausschließen . In: Legal Tribune Online, 09.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48695/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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