VG Berlin : Privatunternehmen dürfen Notfallrettung anbieten

28.11.2011

Private Krankentransportunternehmen dürfen nicht ohne Weiteres von der Notfallrettung ausgeschlossen werden, bei Bedarf kann die Aufgabe durch Gesetz auch diesen Einrichtungen übertragen werden. Dies entschied das VG Berlin mit einem am Montag bekannt gewordenen Urteil.

Die Klägerin ist als privates Krankentransportunternehmen in Berlin tätig und nimmt mit entsprechender Genehmigung und zahlreichen Fahrzeugen Aufgaben des so genannten qualifizierten Krankentransports wahr. Zudem betreibt sie eine Leitstelle privater Krankentransportunternehmen. Die Übertragung von Aufgaben der Notfallrettung hat sie erfolglos bei der Senatsverwaltung beantragt.

Das Verwaltungsgericht (VG) gab der hiergegen erhobenen Klage statt (Urt. v. 25.11.2011, Az. VG 21 K 85.10). Nach dem Berliner Rettungsdienstgesetz sei die Notfallrettung zwar grundsätzlich der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen. Die Notfallrettung könne jedoch bei Bedarf auch anderen geeigneten privaten Einrichtungen übertragen werden.

Ein solcher Bedarf bestehe derzeit, da die Rettungsdienst-Kapazitäten in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet worden. Ein privates Unternehmen habe in dieser Situation einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung. Eine solche Entscheidung habe die Senatsverwaltung noch nicht getroffen.

cla/LTO-Redaktion


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Zitiervorschlag

VG Berlin : Privatunternehmen dürfen Notfallrettung anbieten . In: Legal Tribune Online, 28.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4916/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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