Generalanwalt zum Markenstreit um "Neuschwanstein": Bayern soll Marke behalten dürfen

11.01.2018

Nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts darf der Freistaat Bayern die Unionsmarke "Neuschwanstein" behalten. Der Bundesverband der Souvenirhersteller geht gegen die Eintragung vor, war bis jetzt aber in allen Instanzen gescheitert.

Nach Auffassung von Melchior Wathelet, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), darf Der Freistaat Bayern die Unionsmarke "Neuschwanstein" behalten. Das geht aus seinen Schlussanträgen zum Markenstreit zwischen Bayern und dem Bundesverband Souvenir – Geschenke – Ehrenpreise e.V.  (BSGE) hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurden (Az. C-488/16 P). Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trug 2011 zugunsten des Freistaats die Unionsmarke "Neuschwanstein" ein, dabei unter anderem auch für Souvenirartikel von Parfüms bis Lebensmittel, aber auch für verschiedene Dienstleistungen. 

Der BSGE beantragte kurz darauf, die Marke für nichtig zu erklären. Sie sei in Bezug auf die geographische Herkunft beschreibend und zudem nicht unterscheidungskräftig. Das EUIPO teilte diese Meinung aber nicht und lehnte den Antrag des Verbands ab. Auch das bereits mit dem Fall beschäftigte Europäische Gericht erster Instanz (EuG) wies die Klage des Verbandes ab.

Der Generalanwalt hält das EuG-Urteil für richtig. Der Verkaufsort einer Ware beschreibe nicht automatisch ihre Eigenschaften, Beschaffenheiten oder sonstigen Merkmale, erklärte er. Der Vertriebsort als solcher weise also nicht auf eine geografische Herkunft hin.

In seinen Schlussanträgen schlägt Wathelet dem EuGH deshalb vor, die vom Verband vorgebrachten Rechtsmittelgründe zurückzuweisen. Ein endgültiges Urteil dürfte in einigen Monaten fallen. Die Richter müssen sich nicht an die Empfehlungen des Generalanwalts halten. In der Mehrzahl der Fälle folgen sie ihnen allerdings.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Generalanwalt zum Markenstreit um "Neuschwanstein": Bayern soll Marke behalten dürfen . In: Legal Tribune Online, 11.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26429/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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