Schäden durch Schlaglöcher: Auch Kommunen können haftbar sein

31.01.2011

Erhebliche Fahrbahnschäden und große Schlaglöcher bestimmen derzeit das Straßenbild in ganz Deutschland. Nicht selten werden dadurch Autos beschädigt. Fahrzeugbesitzer müssen sich das jedoch nicht klaglos gefallen lassen - unter bestimmten Bedingungen können sie Schadensersatz von ihrer Kommune verlangen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Sachsen hin.

"Wer bei seinem Auto eine konkrete Beschädigung durch einen Straßenschaden feststellt, sollte die Beschädigung am Fahrzeug, den Straßenzustand und die Beschilderung durch Fotos dokumentieren. Hilfreich ist zudem die Erfassung von Augenzeugen des Vorfalls", erläutert Kammerpräsident Dr. Martin Abend.

Voraussetzung für Schadensersatzansprüche gegen eine Kommune seien unter anderem das Fehlen von Warnschildern oder Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie der Ausschluss eines grob fahrlässigen Verhaltens des Autofahrers. "Konkrete Haftungsfälle von Kommunen sind zwar selten, die Praxis in Sachsen zeigt jedoch, dass unter bestimmten Voraussetzungen betroffene Autofahrer tatsächlich Schadensersatz erhalten", so Abend.

Fahrzeugschäden durch Schlaglöcher können zwar auch über die Vollkaskoversicherung reguliert werden, allerdings droht dadurch häufig eine
Höherstufung bei der Versicherungsprämie.

mbr/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Schäden durch Schlaglöcher: Auch Kommunen können haftbar sein . In: Legal Tribune Online, 31.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2445/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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