Nach BVerwG-Urteil zum Rundfunkbeitrag: Kläger ziehen nach Karls­ruhe

11.05.2016

Mit der Entscheidung des BVerwG ist der Streit um den Rundfunkbeitrag nicht erledigt. Mehrere Kläger planen den Gang nach Karlsruhe. Im Juni wollen sie Verfassungsbeschwerde erheben.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags entscheiden. Mehrere Beitragspflichtige, die mit ihrer Klage in letzter Instanz gescheitert waren, wollen in Kürze Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Das kündigte deren Kanzlei an.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig urteilte im März, das seit 2013 geltende Beitragsmodell verstoße nicht gegen die Verfassung. Noch liege ihm die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor, sagte Sascha Giller von der Kanzlei PWB in Jena, die die Kläger vertritt, der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, die Verfassungsbeschwerde bereits im Juni einreichen zu können. Eine Entscheidung in Karlsruhe sei nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten. "Das braucht erfahrungsgemäß seine Zeit", sagte Giller. "Wir denken, dass das erst im Frühjahr 2017 sein wird."

Die höchsten Verwaltungsrichter entschieden im März unter anderem, dass es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handelt. Dies wird von Gegnern immer wieder ins Feld geführt, weil es in diesem Fall den Ländern an der erforderlichen Gesetzgebungskompetenz fehlte. Auch nickten die Leipziger Richter das Anknüpfungsmerkmal der Wohnung ab. Nach den früheren Regelungen musste dagegen nur zahlen, wer ein Empfangsgerät hatte.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach BVerwG-Urteil zum Rundfunkbeitrag: Kläger ziehen nach Karlsruhe . In: Legal Tribune Online, 11.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19352/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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