OLG Hamm zur Winterdienstpflicht: Hobelspäne werden zu Eisflocken mit Rutscheffekt

29.01.2015

Wer einen eisglatten Gehweg mit Hobelspänen streut, kommt seiner Pflicht zum Winterdienst nach einer Entscheidung des OLG Hamm nur ungenügend nach. Das Gericht verurteilte sowohl die Hauseigentümerin als auch die Mieterin zu Schadensersatz, nachdem eine Frau auf dem Gehweg gestürzt war.

Eine Frau stürzte auf einem eislatten Gehweg, der lediglich mit Spänen gestreut worden war. Bei ihrem Sturz brach sie sich den Arm und verlangte daraufhin von der Hauseigetümerin und der Mieterin Schadensersatz. Diesen sprach ihr das Oberlandesgericht (OLG) Hamm nun auch zu (Urt. v. 24.11.2014, Az. 6 U 92/12).

Die Frau habe nachgewiesen, dass sie auf dem glatten Bürgersteig vor dem Haus der Beklagten ausgerutscht und gestürzt sei. Die Glätte beruhe auf einem verkehrswidrigen Zustand des Gehweges, für den sowohl die Hauseigentümerin als auch die Mieterin verantwortlich seien. Die ihr per Mietvertrag übertragene Pflicht zum Winterdienst habe die Mieterin mit dem Streuen der Hobelspäne verletzt.

Nach den Feststellungen eines Sachverständigen hätten die verwandten Holzspäne keine abstumpfende Wirkung gehabt, weil sie sich mit Feuchtigkeit vollgesaugt hätten und so zu einer Art Eisflocken mit Rutscheffekt geworden seien. Sie seien deswegen als Streumittel ungeeignet gewesen. Die Mieterin könne sich nicht darauf berufen, keine anderen Streumittel zur Verfügung gehabt zu haben.

Da der Hauseigentümerin der Einsatz von Hobelspänen bekannt war und sie die ihr insoweit obliegende Aufsichts- und Kontrollpflicht verletzt habe, hafte sie auch.

Das Gericht stellte allerdings fest, dass die verunglückte Frau an dem Unfall zu 50 Prozent mitverantwortlich sei. Sie habe eine erkennbar glatte Stelle betreten, nachdem sie zuvor den als vereist erkannten Gehweg gemieden habe und auf dem freigeregneten Bereich der Fahrbahn gelaufen sei.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zur Winterdienstpflicht: Hobelspäne werden zu Eisflocken mit Rutscheffekt . In: Legal Tribune Online, 29.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14518/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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