Wegen Unterstützung einer Terrorgruppe: Fünfeinhalb Jahre Haft für Salafisten Sven Lau

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Salafist Sven Lau ist wegen Unterstützung der IS-nahen Terrorgruppe JAMWA zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Bekannt geworden war er mit der sogenannten Scharia-Polizei, die einst durch Wuppertal zog.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den deutschlandweit bekannten Salafisten Sven Lau am Mittwoch wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in vier Fällen gemäß der §§ 129a Abs. 1, 5 und 129b Abs. 1 Strafgesetzbuch zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt (Urt. v. 26.07.2017, Az. 5 StS 1/16).
Damit geht ein Marathon-Prozess zu Ende: 53 Tage war vor dem 5. Strafsenat des OLG seit dem Prozessbeginn im September 2016 verhandelt worden. Dabei wurden 38 Zeugen und zwei Sachverständige gehört sowie in großem Umfang Chats und sonstige Textnachrichten verlesen und aufgezeichnete Telefonate angehört.
Am Ende war das Gericht davon überzeugt, dass Lau spätestens seit Anfang 2013 Ansprechpartner für Kampf- und Ausreisewillige war, insbesondere aus der salafistischen Szene im Großraum Düsseldorf. In der Zeit von Juli bis November 2013, so die Richter, habe er maßgebliche Beiträge geleistet, um zwei in Deutschland lebende Männer einer in Syrien stationierten Kampfeinheit der radikalislamistischen und IS-nahen Organisation JAMWA ("Armee der Auswanderer und Helfer") zuzuführen.
OLG: Freunde von Lau beim IS
Diese hätten vor Ort auch an Kampfeinsätzen teilgenommen. Lau unterstützte nach Auffassung des Senats mittels Lieferung von Geld und Nachtsichtgeräten aus ehemaligen Bundeswehrbeständen, die er bei mehreren Reisen nach Syrien im Jahr 2013 selbst übergab. Dabei habe er die Hilfskonvois des Vereins "Helfen in Not" als "blanke Fassade" für seine Aktivitäten genutzt, so der Vorsitzende Richter Frank Schreiber.
Lau hat sich nach Darstellung des Gerichts im Lauf der Jahre immer weiter radikalisiert. Die Entwicklung sei ihm teilweise entglitten und habe ein Eigenleben entwickelt. Seine Freunde seien jetzt beim sogenannten Islamischen Staat (IS), "dem Sinnbild der entmenschlichten Grausamkeit und Mordlust", so Schreiber. Es handele sich um "die Dämonen, die sie selbst gerufen haben".
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das OLG, dass seit Begehung der Taten bereits einige Jahre vergangen waren. Außerdem sei Lau nicht vorbestraft gewesen und habe schon durch die bereits 22 Monate andauernde Untersuchungshaft unter besonders strengen Haftbedingungen "ersichtlich beeindruckt" gewirkt.
"Ein gern gesehener Gast" bei der JAMWA
Laus Verteidiger Mutlu Günal hatte einen Freispruch beantragt. Sein Mandant sei von einem verurteilten Terroristen und notorischen Lügner belastet worden, der sich davon offenbar verspreche, früher aus dem Gefängnis freizukommen. Lau war von dem bereits als Terrorist verurteilten Ismail I. im Prozess schwer belastet worden. Es sei Lau gewesen, der ihn in die Reihen der islamistischen Terrorgruppe JAMWA nach Syrien gebracht habe, berichtete der als Zeuge befragte Mann. Dort sei Lau "ein gern gesehener Gast" gewesen.
Günal kündigte nach dem Urteilsspruch bereits an, Revision einlegen zu wollen.
Lau ist einer breiten Öffentlichkeit bekannt, seit er 2014 mit seiner "Scharia-Polizei" durch die Wuppertaler Innenstadt gelaufen war. Die Männer trugen dabei orangefarbene Warnwesten und ermahnten Passanten, sich an die Gebote der Scharia zu halten. Dafür wurden sie später wegen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot angeklagt, aber schließlich freigesprochen.
mam/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
Als ob er nach fünf Jahren zur Besinnung kommt.
Dark MasterHi Dunkler,
da hast Du wohl recht - zur Besinnung kommt er in spätestens 1/2 Jahr wenn er entlassen wird, wegen guter Führung und weil doch "die bereits 22 Monate andauernde Untersuchungshaft unter besonders strengen Haftbedingungen "ersichtlich beeindruckt" gewirkt" hat.
Ja, dann kann er, sichtlich ausgeruht und zur Besinnung gekommen, sich nach dem nächsten LKW und dem nächsten Weihnachtsmarkt umschauen....
Oder auch eine Silvesterparty in Köln planen oder sich erkundigen wo die nächste Oma wohnt, wegen etwas kultureller Bereicherung und sexueller Aufklärung...
Islam ist doch Frieden ... für den Gläubigen und richtig Spaß macht es ihm ja das den Schonlängerhierlebenden beizubringen...
Rechnen war noch nie die Stärke des Ostens...
Eine Halbstrafenbewährung unterstellt (unwahrscheinlich) wäre nach 2 Jahren und 9 Monaten möglich. Das sind 33 Monate. Minus UHaft 22 bleiben noch 11 Monate.
Vermutlich wird es eher das berühmte Drittel. Rechnen Sie ruhig selbst, wie es sich dann weiter mach hinten verschiebt... Vielleicht die Finger oder den Abakus zur Hilfe nehmen, wenn es im Kopf nicht klappt...
Eine sehr erfreuliche Nachricht. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die deutsche Justiz als nächstes die Rechtsterroristen um Höcke, Petry und Pretzell vorknöpft. Man darf gegen Feinde der Verfassung nicht mit zweierlei Maß messen. So furchtbar dieser Herr Lau auch sein mag, sein Publikum ist -GOTT sei dank- sehr überschaubar. Ganz im Gegensatz zu den neuen Nationalsozialisten der AfD. Es ist widerlich wie diese ungebildete und rassistische Bande einen Nazi Jargon wieder salonfähig machen. Einfach fürchterlich.
Heinrich V.Mit freundlichen Grüßen
RA Heinrich V
Herr RA,
was auch immer das bedeutet (RAssist? RumpfArschloch?), sehr schlau sind Sie aber nicht, sonst würden Sie nicht unbescholtene Bürger in aller Öffentlichkeit als Terroristen, Verfassungsfeinde und Nazis beschimpfen.
Ehrlich, nicht mal der dümmste Jurastudent im ersten Semester ist sooo dämlich!
@Dunkeldeutscher Optimist
Der "RA Heinrich V" ist ein sogenannter Social-Media-Bot. Also bringt es auch nichts, gegen diesen Bot zu argumentieren.
Bin immer noch der Meinung, dass das ein Soziologiestudent mit seiner "Das Trollen" Bachelorarbeit ist :-)
Während der UniversitätsZeit an der LMU habe ich tatsächlich u.A. zusätzlich Soziologie studiert. Was ein Social-Media-Bot ist weiß ich leider nicht. Bitte um Aufklärung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Heinrich V
ISIDA M3!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und jetzt bitte weitermachen. Herr General, gut so.
Guter AnfangAllein für den hässlichen Bart hat er eigentlich 10 Jahre verdient...
Man man...Rasiert Euch!
Das Gesetz ist nicht da, um vermeintliche Geschmacksverirrungen zu bestrafen.
Komisch nur, dass alle Terroristen, auch die potentiellen, auch so einen Bart tragen.
Mann kann so einen Bart fast wie die Fingerabdrücke zur Täteridentifizierung nutzen.
"An ihrem Barte sollt ihr sie erkennen!" sprach der Führer der Kamele, nein, das Kamel der Karawane, nein auch nicht, der Führer der Treiber... Oh man ... egal aber auch, er besaß viele Frauen, eine war 7 Jahre alt.